Schutz der Privatsphäre bei Bäderland: Linksfraktion fordert Verbot von Smart Glasses

Smart Glasses und ähnliche tragbare Geräte mit eingebauter Kamera sind äußerlich oft kaum noch von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden – und werden damit zu einer Gefahr für die Privatsphäre. Denn Menschen können damit heimlich gefilmt werden, ohne dies überhaupt zu bemerken. Gerade an sensiblen Orten wie Schwimmbädern oder Saunen, an denen sich Menschen in Badekleidung oder teilweise unbekleidet aufhalten, bedarf es daher eines Schutzes vor heimlichen Videoaufnahmen. Die Linksfraktion fordert mit einem Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 2. September ein ausdrückliches Verbot von Smart Glasses und vergleichbaren Geräten in städtischen Schwimmbädern. Die bisherige Haus und Badeordnung von Bäderland untersagt zwar das Fotografieren und Filmen fremder Personen ohne deren Zustimmung. Bei unauffällig in Brillen integrierter Technik ist diese Regelung jedoch unzureichend, da die Filmerei den Betroffenen meist verborgen bleibt.

Dazu Marie Kleinert, datenschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Niemand darf beim Schwimmen, Duschen oder Umziehen unfreiwillig den Content für soziale Netzwerke liefern. Wer Kameras unbemerkt am Körper trägt, hat in diesen sensiblen Bereichen nichts verloren. Der Senat muss die technische Entwicklung ernst nehmen und die Schutzlücke schließen, bevor immer mehr Menschen Opfer digitaler Spanner werden.“

Solche heimlichen Aufnahmen sind nicht nur ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Sie können auch dazu führen, dass Menschen öffentliche Orte meiden. Davon sind insbesondere FLINTA* betroffen, die überproportional häufig sexualisierte Objektifizierung, Belästigung und Gewalt erleben. Der Antrag sieht daher vor, die Haus- und Badeordnung von Bäderland um ein ausdrückliches Verbot von Smart Glasses und vergleichbarer Aufnahmetechnik zu ergänzen. Verstöße sollen konsequent im Rahmen des Hausrechts geahndet werden. Außerdem sollen die Beschäftigten darin geschult werden, entsprechende Geräte zu erkennen und bei Verdachtsfällen rechtssicher zu handeln.