Schutz für Sozialarbeiter*innen: Linksfraktion fordert Zeugnisverweigerungsrecht
In der heutigen Bürgerschaftssitzung fordert die Linksfraktion den Senat dazu auf, sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen einzusetzen. Hintergrund des Antrages ist die Verurteilung von drei Sozialarbeiter*innen des Karlsruher SC zu Geldstrafen, weil sie sich weigerten nach einem Pyrotechnik-Einsatz während eines Fußballspiels als Zeug*innen auszusagen. Sie begründeten ihre Aussageverweigerung mit der Notwendigkeit, das Vertrauensverhältnis zu den Fans zu schützen – ein zentraler Bestandteil ihrer Arbeit. Dieses Urteil hat eine bundesweite Debatte über die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Sozialarbeiter*innen ausgelöst. Während Berufsgruppen wie Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen oder Rechtsanwält*innen durch § 53 StPO geschützt sind, fehlt Sozialarbeiter*innen bislang dieser rechtliche Rückhalt – obwohl ihre Arbeit ebenfalls ein Vertrauensverhältnis zu ihren Klient*innen voraussetzt.
Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Soziale Arbeit lebt von Vertrauen – doch genau dieses wird durch die aktuelle Rechtslage massiv untergraben. Es ist ein Skandal, dass Sozialarbeiter*innen vor Gericht gezwungen werden können, ihre Klient*innen zu verraten, während andere Berufsgruppen längst ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Wer Hilfe sucht, muss sicher sein, dass vertrauliche Gespräche später nicht gegen sie oder ihn verwendet werden. Die Kriminalisierung von Fachkräften, die ihre berufliche Verantwortung ernst nehmen, ist völlig inakzeptabel. Deshalb fordern wir eine rechtliche Absicherung für Sozialarbeiter*innen – um ihre wichtige Arbeit zu schützen und um soziale Unterstützung wirksam zu ermöglichen.“