Schutz statt Abwarten: Linksfraktion drängt auf rasche Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes

Die Bundesregierung hatte ein Gewalthilfegesetz angekündigt – die Linksfraktion fordert in einem Antrag für die Bürgerschaft, dieses Gesetz nun schnellstmöglich zu verabschieden. Ein solches Gesetz würde erstmalig einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen. Folge dieses Rechtsanspruchs wäre die staatliche Verpflichtung, eine entsprechende Hilfestruktur bereitzustellen und diese verlässlich zu finanzieren. Investitionen im Bereich Gewaltschutz und Täterarbeit sind unerlässlich, denn seit Jahren steigen die Zahlen von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Bundesweit fehlen 14.000 Frauenhausplätze – allein in Hamburg sind es zweihundert. Fast jeden zweiten Tag gibt es ein Femizid, jeden Tag versucht ein Mann aufgrund von vermeintlichen Besitzansprüche seine (Ex-)Partnerin zu töten. Häufig sind Kinder als Zeug*innen oder Mitbetroffene anwesend. Die Folgekosten häuslicher und sexualisierter Gewalt sind immens. Sie belaufen sich in Deutschland jährlich auf 3,8 Milliarden Euro.

Dazu Cansu Özdemir, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Was ist denn das für eine Gesellschaft, in der wir uns so sehr an die Gewalt der Männer gewöhnt haben? Wie können wir es für normal halten, dass fast jeden zweiten Tag ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin tötet? Wir kann es sein, dass wir Milliarden in Aufrüstung investieren, aber angeblich kein Geld haben, um ein vernünftiges Hilfssystem für Frauen und Mädchen zu schaffen?“