Speicherung personengebundener Hinweise (PHW)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/13106
20. Wahlperiode 19.09.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 19.09.14

Die Polizeien bedienen sich mittlerweile eines vielschichtigen Netzes von Dateien beziehungsweise Datenbanken. Erfasst und abgerufen werden auch sogenannte personengebundene Hinweise (PHW), wie „bewaffnet“, „Freitodgefahr“, „geisteskrank“, „BTM-Konsument“ oder „Straftäter linksmotiviert“. Die Kategorisierung von Personen ist in höchstem Maße diskriminierungsträchtig, insbesondere im Hinblick auf ihre Nutzung durch die Polizei, die oft mit Zwangsmaßnahmen einhergeht.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: