Transgeschlechtliche Menschen: Hamburg muss sich für erlittenes Leid entschuldigen

Der Beschluss des Transsexuellengesetz (TSG) im Jahr 1981 sollte transgeschlechtlichen Menschen erstmals eine rechtliche Anerkennung ermöglichen – ihnen wurde die Option gegeben, ihren Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen. Allerdings war das TGS in vielen Punkten verfassungswidrig. So hat die Bedingung, dass die Person „dauernd fortpflanzungsunfähig ist“ (§ 8 Absatz 1 Nummer 3 TSG), Kinderwünsche zerstört. Darüber hinaus greifen die dafür geforderten Operationen tief in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Durch den Zwang, eine bestehende Ehe aufzulösen (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 TSG a.F.) wurden intakte Familien zerstört. Diese und weitere Menschenrechtsverletzungen des TSG waren schlussendlich der Grund dafür, dass das Gesetz 2011 außer Kraft gesetzt wurde. Bis dahin haben viele Personen, auch in Hamburg, unter der Diskriminierung des TGS gelitten. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 11.Mai eine Entschuldigung des Senats.

Dazu Carola Ensslen, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Weder der Senat noch die Hamburger Gerichte haben etwas unternommen, um gegen die Verfassungswidrigkeit des Transsexuellengesetzes vorzugehen. Sie haben keine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht angestrengt. Für die betroffenen transgeschlechtlichen Menschen und ihre Familien hat diese Passivität über viele Jahre hinweg großes Leid bedeutet – es sind unfassbare physische und psychische Opfer, die diese Menschen erbringen mussten, damit ihr Wunsch nach einer Geschlechtsanpassung respektiert wurde. Die Auswirkungen des Gesetzes lassen sich nicht wieder rückgängig machen. Es wäre aber eine wichtige Geste gegenüber den Betroffenen, dass ihr Leid gesehen wird. Hamburg muss sich bei diesen Menschen entschuldigen.“