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17. August 2017

Trotz “Provokationen und Beschimpfungen”:
 Keine Ermittlungen gegen Grote!

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg lehnt es ab, ein Ermittlungsverfahren gegen Innensenator Andy Grote (SPD) wegen Beleidigung, Verleumdung und falscher Verdächtigung einzuleiten. Bereits zwölf Tage nach Erstattung der Strafanzeige durch die Fraktion DIE LINKE schloss sie damit die Akten zu Grotes unhaltbaren Unterstellungen in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft zum G20-Gipfel. „Die Begründung des Staatsanwalts ist schon erstaunlich“, erklärt dazu die Fraktionsvorsitzende Cansu Özdemir. „Sie tut das Wortprotokoll der Sitzung als ,bloße Vermutungen oder Behauptungen‘ ab und prüft gar nicht weiter, ob überhaupt eine Verleumdung vorliegt, sondern rechtfertigt Grotes Ausfälle sofort als ,Wahrnehmung berechtigter Interessen‘. Den vom Juristen Grote öffentlich gegen unsere Abgeordneten ausgesprochenen Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten lapidar als reines Werturteil abzutun, ist zumindest fragwürdig.“

In ihrem Schreiben an die Fraktion und die Landessprecher_innen räumt die Staatsanwaltschaft zwar unter anderem ein, dass die Äußerungen des Innensenators „Provokationen“ sowie „plakative Wertungen, Übertreibungen und verallgemeinernde Kennzeichnungen“ enthalten, sogar von „beschimpfenden Vorwürfen“ ist die Rede. Die Staatsanwaltschaft findet das aber nicht problematisch, weil Grote „ein Mandatsträger für eine politische Partei“ sei, der sich „im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung im (Vor-)Wahlkampf“ geäußert habe. „Dabei ist doch gerade ein Regierungsmitglied im politischen Meinungskampf zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet“, wundern sich die Landessprecher_innen DIE LINKE Hamburg, Rainer Benecke und Zaklin Nastic. „Es war für die Staatsanwaltschaft wohl nicht leicht, Grote da rauszuhauen, wenn sie eine so problematische, parteiergreifende Begründung anführen musste. Insgesamt überrascht die schnelle Einstellung des Verfahrens bzw. die Nichteinleitung der Ermittlungen nicht sehr. Denn anders als Richter_innen sind Staatsanwält_innen in Deutschland nicht unabhängig, sondern politisch weisungsgebunden.“

Fraktion und Partei prüfen nun weitere rechtliche Schritte.

 

Foto: Linksfraktion Hamburg

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