Verschärfung des Sexualstrafrechts ist nicht genug!

Der Hamburger Senat will eine Verstärkung des Sexualstrafrechts. DIE LINKE unterstützt diese Ansatz – doch um Frauen zu schützen, bedarf es weiterer Maßnahmen.

Hamburg hat eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. „Wir wollen, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei der Reform des Sexualstrafrechts Leitformel wird“, sagte Justizsenator Till Steffen in einer Erklärung am Dienstag. Die rechtlichen Weichen für einen besseren Schutz von Frauen im öffentlichen Raum stellen – dieser Ansatz ist gut und richtig. Schließlich verletzt jede sexuelle Handlung gegen den Willen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, im Sexualstrafrecht gibt es diesbezüglich aber noch etliche Lücken. Der Paragraph 177 im Strafgesetzbuch gilt als veraltet:  Oft müssen Opfer in langen Prozessen nachweisen, dass ihnen Gewalt angetan wurde, Opferverbände wie der „Weisse Ring“ fordern seit langem, dass die Frage nach dem gegenseitigen Einverständnis im Fokus stehen sollte.

12141489_1100838293260859_6349379572927635677_n Cansu Özdemir, frauenpolitische Sprecherin der LINKEN, mahnt jedoch: Mit einer Rechtsreform allein ist es nicht getan. Auch Prävention und ein offener gesellschaftlicher Umgang mit dem Thema Sexismus sind nötig, um die Rechte der Frauen zu stärken. „Neben der Reformierung des §177 StGB brauchen wir aber auch unbedingt besseren und konkreten Schutz für Frauen im öffentlichen Raum. Dazu gehören auch praktische und präventive Maßnahmen und eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Sexismus und sexuelle Übergriffe“, sagt Özdemir.

Frauen schützen: LINKE beantragt ExpertInnen-Komission

Wie können nun sinnvolle Maßnahmen auf den Weg gebracht werden? Etwa mit einer ExpertInnen-Kommission, in der Präventions- und Schutzkonzepte im öffentlichen Raum erarbeitet werden könnten. Eben diese hat die Fraktion DIE LINKE in der letzten Bürgerschaftssitzung beantragt (siehe Drucksache 21/3019). Doch leider haben SPD und Grüne gemeinsam mit der CDU diesen Antrag abgelehnt. „Eine solche Kommission hätte präventive Maßnahmen, Aktionen und Kampagnen erarbeiten sollen und Informations- und Bildungsmaßnahmen“, sagt Cansu Özdemir. „Auch ein Konzept zum Schutz vor sexuellen Übergriffen, wie zum Beispiel Notfallsäulen, ,Security Points‘ und Kooperationen mit GastronomInnen, könnte zu ihren Aufgaben gehören. Die Strafrechtsreform wird von den Fachverbänden schon lange gefordert und ist längst überfällig – wir dürfen aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass Prävention und die Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen ebenfalls dringend notwendig sind.“

Am 26. Februar wird die Länderkammer über den Antrag zur Reformierung des Sexualstrafrechts beraten.