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13. November 2014

Verwaltungsgericht verurteilt Hamburg zu sauberer Luft

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DIE LINKE. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft begrüßt ausdrücklich die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Stadt zu verpflichten, Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, die zu einer möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen.

Dazu erklärt Dora Heyenn, umweltpolitische Sprecherin: „Die Entscheidung des Verwaltungsgericht ist ein Schuss vor den Bug für den Senat, der ein unzureichendes Paket zur Luftreinhaltung auf dem Weg gebracht hat. Umweltsenatorin Blankau kann jetzt die Probleme nicht mehr aussitzen. Zum Schutz ihrer Gesundheit hat jeder Hamburger und jede Hamburgerin ein Recht auf saubere Luft. Alle Chancen für die Senkung des Ausstoßes von Schadstoffe müssen genutzt werden. Der Senat kann sich nicht mehr damit rausreden, dass die Stickoxidbelastung in zwei deutschen Großstädten noch höher sei.“

Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Ein erfreuliches Urteil für die Gesundheit der HamburgerInnen. Das Gericht akzeptiert nicht die vagen Aussagen und Versprechungen des Senats. Kostengünstig und schnell umzusetzen ist die flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf Hamburgs Straßen. Die Luft wird besser, der Lärm wird weniger. Der Senat muss nur noch in die Puschen kommen.“

Hamburg hat die dritthöchste Stickoxidbelastung unter den deutschen Großstädten. Mehr als 220.000 Menschen in Hamburg haben keine saubere Luft, weil sie in Stadtteilen wohnen, in denen die Grenzwerte zum Teil deutlich überschritten werden. Bereits 2011 beantragte der Senat bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung bis 2015, um Maßnahmen zur Minderung des Schadstoffausstoßes einleiten zu können. Der Aufschub wurde abgelehnt.

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