Wählen muss ab sofort barrierefrei möglich sein
Für Menschen mit Behinderung ist es oft nicht oder nur eingeschränkt möglich, an Wahlen teilzunehmen. Das ergibt eine Anfrage (Drs. 21/19754) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Zwar hat sich die Anzahl der Wahllokale, die für Menschen mit Gehbehinderungen barrierefrei sind, im Vergleich zu 2017 erhöht,“ erklärt Cansu Özdemir, sozial- und inklusionspolitische Sprecherin der Fraktion. „Aber nur 307 von 1283 Wahllokalen sind für diese Menschen barrierefrei. Das entspricht 24% der Wahllokale in Hamburg.“
Auf ihrem Wahlschein erfahren Menschen mit Gehbehinderungen, ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Ist es das nicht, haben sie die Möglichkeit, über Internetrecherche ein barrierefreies Wahllokal zu suchen. Das ist insbesondere für viele ältere Menschen oft schwierig. Oder sie wählen die Nummer 115. Diese ist allerdings häufig besetzt oder nicht erreichbar – wie der Linksfraktion mehrfach zugetragen wurde. In keinem Wahllokal gibt es zudem Gebärdensprachdolmetschung. Wahlbenachrichtigungen werden weder in Leichter Sprache noch in Braille-Schrift verschickt. Stimmzettelschablonen müssen selbstständig angefordert werden beim Blinden- und Sehbehindertenverein.
„Bis zur Wahl ist noch einiges zu tun um die Wahlen demokratischer zu machen. Es kann nicht sein, dass einige Menschen mit Behinderungen nicht an Wahlen teilnehmen können“, so Özdemir. „Der Senat muss umgehend dafür sorgen, dass alle Wahllokale und Wahlunterlagen barrierefrei werden – da sind kurzfristig Lösungen mit Rampen oder mobilen Urnen denkbar. Langfristig muss vor dem Aussuchen der Wahllokale auf Barrierefreiheit geachtet werden. Und es muss auf Anfrage Gebärdensprachdolmetschung in den Wahllokalen geben. Darauf muss in Wahlankündigungen und im Eingangsbereich der Wahllokale hingewiesen werden. Wahlankündigungen müssen auch in Leichter Sprache und Braille verschickt werden. Das einfach auszusitzen und auf die Briefwahl verweisen ist zu wenig. Die Briefwahlunterlagen sind zudem nicht in Brailleschrift verfügbar. Auch das muss sich ändern.“
Die beantwortete Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.