Wahltermin: Rechtsrisiken einer vorgezogenen Bürgerschaftswahl wären gering
Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE hat sich in ihrer gestrigen Sitzung auf der Grundlage der Beratung im Verfassungsausschuss am letzten Donnerstag zur möglichen Zusammenlegung der Bürgerschafts- und des Bundestagswahl am 23. Februar positioniert.
„Wir schätzen das rechtliche Risiko einer Vorverlegung der Bürgerschaftswahl um eine Woche als gering ein. Es wäre aus unserer Sicht gut, wenn Bürgerschafts- und Bundestagswahl an einem Tag stattfinden und dadurch eine hohe Wahlbeteiligung möglich wird. Bei SPD und Grünen war im Verfassungsausschuss sehr deutlich zu erkennen, dass sie rein aus parteipolitischem Kalkül gegen die Zusammenlegung der Bundestags- und Bürgerschaftswahl sind. Egal, ob am 23. Februar oder am 2. März: DIE LINKE ist gut aufgestellt für die Wahlen“, sagt Cansu Özdemir, Co-Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.