105696-300x175 Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, sind nach §219a Straftäter, denn das Werben für Abtreibungen zum eigenen Vermögensvorteil ist in Deutschland verboten. Auch die Ärztin Kristina Hänel hat sich schuldig gemacht – weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Das Amtsgericht Gießen verurteilte sie Ende vergangenen Jahres zu 6.000 Euro Strafe.

In einem offenen Brief wenden sich Hänel und andere nun an die SPD-Bundestagsfraktion. Denn die hatte einen Gesetzesantrag auf Streichung des § 219a zunächst vorgelegt, dann aber wieder zurückgezogen – einen Tag, bevor die Große Koalition in Kraft treten sollte. Die Hoffnungen, dass sich zumindest der kleine Koalitionspartner für Änderungen im Abtreibungsrecht einsetzen und sich für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Frauen stark machen könnte: verpufft. „Für die Frauengesundheit war dies ein schwarzer Tag“, so heißt es in dem Brief an die SPD-Fraktion.

Die Verfasser_innen appellieren an die SPD, sich für ein Ende des Informationsverbots einzusetzen, „den fanatischen Abtreibungsgegnern endlich den Boden zu entziehen, die durch Desinformationskampagnen und systematische Einschüchterungen das Recht von Frauen behindern“ und der Stigmatisierung von Ärzt_innen entgegenzutreten.

Auch die Fraktion DIE LINKE findet: Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß. Wir rufen daher dazu auf, den offenen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion zu unterzeichnen.

Setzen auch Sie ein Zeichen – gleich hier, mit einer Unterschrift. 

 

Foto: Fraktion DIE LINKE im Bundestag