Anfrage zeigt: Mobbing von Betriebsräten bleibt in Hamburg meist ungestraft

Mobbing gegen Betriebsräte und Behinderung von Mitbestimmung bleiben in Hamburg oft ungestraft – das zeigt eine aktuelle Anfrage der Linksfraktion: Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2024 demnach in lediglich zwei Fällen. Ein Verfahren gegen Hagenbeck, so die Antwort auf eine weitere Anfrage, wurde gegen Zahlung von 3.000 Euro eingestellt (Drs. 22/17333). Auch die im Vorjahr abgeschlossenen Verfahren wurden sämtlich eingestellt.

Um die Strafverfolgung zu erleichtern hat die Bürgerschaft auf Antrag der Linken beschlossen, der Senat möge sich im Bund für eine Hochstufung der Behinderung von Mitbestimmung zum Offizialdelikt einsetzen (Drs. 22/14267 & 22/12020). Zudem sollten die Staatsanwaltschaften mit Schulungen zum Betriebsverfassungsgesetz besser in die Lage versetzt werden, Behinderung von Mitbestimmung zu verfolgen.

Dazu David Stoop, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Betriebsräte und Gewerkschaften berichten immer wieder von Mobbing durch Arbeitgeber. Demokratiefeindliches Verhalten von Arbeitgebern ist strafbar – es wird jedoch kaum verfolgt. Die Einstellung des Verfahrens gegen Hagenbeck gegen Zahlung von lediglich 3.000 Euro führt das Problem deutlich vor Augen: Offenbar gibt es aus Sicht von Gerichten und Staatsanwaltschaften kein öffentliches Interesse. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, aber letztlich wir alle. Denn: Die Behinderung von Mitbestimmung gefährdet gewerkschaftliche Organisation. Immer weniger Betriebe sind mitbestimmt und fallen unter einen Tarifvertrag, Das ist eine besorgniserregende Entwicklung. Besonders ärgerlich ist, dass der Senat nicht einmal die beschlossenen Fortbildungen im Betriebsverfassungsrecht für Hamburger Staatsanwaltschaften durchführt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“