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21. August 2016

Anfrage zur Arbeitslosengeld-Reform: Verunsicherung bleibt – immerhin: Kein Bußgeld für Vermieter_innen

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Mit der Reform des SGB II zum 1. August 2016 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, die zu Unsicherheiten in den Jobcentern und bei den Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten geführt haben. Einer dieser Punkte ist die Datenschutzregelung in Bezug auf Anforderungen von Daten, Auskunftspflicht und deren Übermittlung. Für Aufregung sorgten unter anderem Aussagen in der Presse und in den Sozialen Medien, Vermieter_innen drohe künftig ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, sollten sie über ihre Mieter_innen keine Auskünfte erteilen.

Die Linksfraktion Hamburg hat nun mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/5552) nachgefragt und erfahren, dass die Bußgeldvorschriften nach dem Sozialgesetzbuch II nicht für Vermieter_innen gelten. Auch seien Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte (Hartz IV-Empfänger_innen) nicht dazu verpflichtet, eine sogenannte ‘Vermieterbescheinigung’ vorzulegen. Allerdings müssen sie eventuell geforderte Auskünfte vollständig innerhalb einer persönlichen „angemessenen“ Frist angeben. Auf die Frage, wer die im Gesetz genannten ‘Dritten’ sind, die bei erforderlichen Auskünften eine Rolle spielen sollen, antwortet der Senat, dass es die Personen sind, welche Sozialleistungen beantragt haben oder beziehen.

Dazu sagt Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Es ist beruhigend zu erfahren, dass Vermieter_innen nicht unter Bußgeldandrohungen zu Auskünften verpflichtet werden können. Allerdings eiert der Senat, wer die ‘Dritten’ sind, von denen künftig Auskünfte eingeholt werden sollen, weiterhin herum. Es ergibt sich schließlich von selbst, dass die Leistungsberechtigten selbst nicht gleichzeitig ‘Dritte’ sein können. Wer also dann? Hier sind sowohl der Senat als auch Jobcenter team.arbeit.hamburg in der Pflicht, klar Auskunft zu geben. Sollten sie das nicht können, müssen sie sich die entsprechenden Information über das Bundearbeitsministerium besorgen. Der Wille, Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte klar und deutlich über ihre Rechte aufzuklären, scheint hier wieder einmal zu fehlen.“

Mit den neuen Hartz-IV-Gesetzen plant auch Jobcenter team.arbeit.hamburg einen monatlichen Datenabgleich bei den Erwerbslosen als auch bei Personen, die mit im Haushalt leben. „Dass nun auch Haushaltsmitglieder einer engmaschigen Kontrolle unterliegen und damit unter Generalverdacht gestellt werden, hebelt den persönlichen Datenschutz aus. Allein die Tatsache, dass sich der Senat nicht zuvor mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Verbindung gesetzt hat, zeigt, welchen Stellenwert der Datenschutz in Hamburg hat: Gar keinen nämlich“, so Hannemann.

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