Anklage gegen Pharmaunternehmen Alanta: Senat muss endlich Konsequenzen ziehen
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gestern gegen das Pharmaunternehmen Alanta Anklage erhoben wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Abrechnungsbetrug, schwerer Bestechung und der Umgehung des Kooperationsverbots zwischen pharmazeutischen Leistungserbringern und Vertragsärzten.
Dazu Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Mit der Anklage gegen Alanta hat sich der bereits lange bestehende Verdacht weiter verdichtet: Es geht um nichts weniger als schwere Bestechung und bandenmäßigen Abrechnungsbetrug. Der Senat darf angesichts dieser schwerwiegenden Vorwürfe nicht länger die Augen verschließen und muss jetzt endlich Konsequenzen ziehen. Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass die Sozialbehörde über Jahre hinweg den Betrieb der Stadtteilklinik Hamburg genehmigt und damit das Geschäftsmodell des Konzerns im Bereich der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) überhaupt erst ermöglicht hat. Es ist ungeheuerlich, dass die Behörde sehenden Auges zugelassen hat, dass ein einzelnes Unternehmen von der ärztlichen Verschreibung bis zur Medikamentenabgabe eine vollständige Kontrolle aufbauen konnte – mit all den bekannten Risiken für Korruption, Fehlversorgung und Abrechnungsbetrug.“
Auch die frühere Einbindung von Alanta in den Betrieb des Hamburger Impfzentrums habe schon damals Fragen aufgeworfen: „Warum wurde ein Unternehmen, gegen das bereits damals schwere Vorwürfe im Raum standen, vom Senat derart privilegiert behandelt? Der Senat muss sich dazu endlich erklären“, so Celik. Die Linksfraktion fordert einen klaren Schnitt. Celik: „Solange die Stadtteilklinik im Besitz von Alanta ist, darf sie nicht weiter als Plankrankenhaus betrieben werden. Ein Unternehmen, das unter dem Verdacht steht, kriminell gehandelt zu haben, hat jegliches Vertrauen verspielt. Der Senat muss nun umgehend prüfen, wie der Klinikbetrieb unter eine andere, unabhängige Trägerschaft gestellt werden kann – etwa durch gemeinwohlorientierte Akteure oder die Stadt selbst.“
Im Anhang an diese Nachricht finden Sie zwei ältere Anfragen zu dem Fall: Drs. 22/17939 „Wie weit sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die alanta health group vorangeschritten? (VII)“ und Drs. 22/2847 „Impfzentrum: Ist die Auftragsvergabe an eine Unternehmensgruppe, gegen die wegen Abrechnungsbetrug und Bestechung ermittelt wird, nicht höchst fragwürdig?“