Bürgerenergiegesetz: Im Behördensumpf versackt?
Das Bürgerenergiegesetz sollte für Hamburg ein wichtiger Eckstein bei der Energiewende werden und die Teilhabe breiter Bevölkerungskreise an Energieprojekten ermöglichen. Im Juli 2024 beschloss die Bürgerschaft über den Antrag der Regierungskoalition ein solches Gesetz zu erarbeiten und noch im Januar 2025 verkündete die BUKEA, sie arbeite an einem Referent*innenentwurf, der voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 der Bürgerschaft vorgelegt werden soll. Eine Anfrage der Linksfraktion ergab nun: Die BUKEA arbeitet immer noch an einem Entwurf. Ein Termin zur Vorlage des Referentenentwurfs kann nicht genannt werden. Zudem soll ein Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren erst nach Fertigstellung des Entwurfs erfolgen, was noch mal mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Dazu Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der
Hamburgischen Bürgerschaft: „Das Bürgerenergiegesetz scheint eines der grünen
Wahlkampfmanöver vor der letzten Bürgerschaftswahl gewesen zu sein. Wer die
Energiewende ernst nimmt, muss Bürger*innen beteiligen. Das ist zwar schon heute möglich – aber das Gesetz würde dem Nachdruck verleihen. Dass hier nichts passiert, lässt erwarten, dass Bürger*innen und auch die Bezirke die Last der Energiewende tragen dürfen, die Beteiligung an Entscheidungen aber so lange wie möglich aufgeschoben werden soll. Dabei werden demnächst neue Windenergieflächen ausgewiesen. SPD und Grüne übersehen, dass eine echte Beteiligung der Bezirke und der Bevölkerung nicht nur die Akzeptanz erhöht, sondern auch den Nutzen der Energiewende steigern kann.“
