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23. Juni 2020

Demokratische Hochschulen – auch in Krisenzeiten!

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Die Corona-Pandemie hat viele Eingriffe in das öffentliche Leben erforderlich gemacht. Auch demokratische Entscheidungsprozesse sind mit der Pandemie vor eine besondere Herausforderung gestellt worden. Jetzt hat der Hamburger Senat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Arbeitsfähigkeit der Gremienstrukturen in Hamburgs Hochschulen unter Pandemiebedingungen sicherstellen soll. „Die Krise hat uns aufgezeigt, an welchen Stellen die Gesetzgebung dringend nachgearbeitet werden muss“, sagt Stephanie Rose, wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Die vorgeschlagenen Änderungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes würden allerdings die demokratischen Strukturen schwächen.“

Die angestrebten Anpassungen des Hochschulgesetzes vereinfachten nicht nur Gremiensitzungen der akademischen Selbstverwaltung mittels Telefon- oder Videokonferenz – sie hätten auch den Ausschluss der Öffentlichkeit zur Folge. „Die Öffentlichkeit ist ein zentraler Teil der Hochschuldemokratie – ihre Beteiligung ist kein nettes Add-on“, kritisiert Rose. „Öffentliche Beteiligungsmöglichkeiten sind digital ohnehin schon massiv eingeschränkt, deshalb sind Gremiensitzungen in Präsenz auch explizit von der Allgemeinverordnung ermöglicht. Präsenzsitzungen – samt aller notwendigen hygienischen Maßnahmen – müssen der Regelfall bleiben.“

Die geplante Gesetzesänderung errege auch bei den Hochschulen Unmut. Mitglieder des Akademischen Senats der Universität Hamburg und Uni-Präsident Dieter Lenzen kritisierten, dass der Hamburger Senat es nicht für nötig befunden habe, sie an der geplanten Gesetzesänderung zu beteiligen – geschweige denn sie darüber in Kenntnis zu setzen. „Eine Lehre aus der Krise ist: Es braucht eine Stärkung der Demokratie in allen Bereichen, um eine solidarische Krisenlösung jetzt und in Zukunft herbeizuführen. Eine rechtliche Anpassung muss dem Rechnung tragen und darf nicht nachträglich undemokratische Praktiken legitimieren oder Hintertüren für eine Schwächung demokratischer Grundsätze mit sich bringen. Die Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit muss dabei immer der maßgebende Grundsatz sein“, fordert Rose.

DR. STEPHANIE ROSE

Fachsprecherin für

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