Karin Desmarowitz

DIE LINKE in der Bürgerschaft: Unsere Anträge

Am 10. Februar tagt die Hamburgische Bürgerschaft. Welche Themen bringt DIE LINKE in die parlamentarische Debatte ein? Ein Überblick über unsere aktuellen Anträge.

HINTERGRUND

Was nach den sexuellen Übergriffen in Köln und Hamburg in der Silvesternacht nun wichtig ist: Wir müssen Fakten und Statistiken zu sexualisierter Gewalt genau betrachten und geeignete Gegenmaßnahmen zu finden, die solche Vorfälle präventiv verhindern und die Betroffene unterstützen.

frauenkampftag_2014_christian_mang_02 Das Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Drs.20/10994) hat sich bereits sehr detailliert mit vielen Themenfeldern auseinander gesetzt. Im Landesaktionsplan Opferschutz (Drs.19/8135) wird Gewalt im öffentlichen Raum benannt, bezieht sich jedoch nicht explizit auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Als Maßnahme gegen Gewalt im öffentlichen Raum wurde 2010 eine Kommission einberufen, die durch den Austausch zwischen ExpertInnen aus den Bereichen Jugend- und Sozialarbeit, Schule und Berufsbildung, Staatsanwaltschaft, Justiz und Polizei ein Lagebild erstellt und Maßnahmen vorschlägt. 

So gibt es in anderen Großstädten bereits Beispiele, wie auf Großevents gegen sexuelle Übergriffe vorgegangen werden kann, wie z.B. die Aktion „Sichere Wiesn für Frauen und Mädchen“ in München. 

Das Strafrecht (§177, 178 und 179 StGB) weist Lücken auf und wird vor allem nicht den Tatopfern gerecht. Daneben muss aber auch diskutiert werden, welche Gesetzeslücken vorhanden sind, wenn es um die Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum geht. 

Hamburg sollte nun Maßnahmen ergreifen und auf Bundesratsinitiativen Gesetzesänderungen erwirken, welche diese Lücken schließen könnten!

WAS FORDERT DIE LINKE VOM SENAT?

  1. Eine Kommission, analog zur Kommission gegen Gewalt im öffentlichen Raum als Teil des Landesaktionsplan Opferschutz (Drs.19/8135), zum Schutz vor sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum, in der ExpertInnen aus den Bereichen Jugend- und Sozialarbeit, Opferschutz, Frauenverbänden, Schule und Berufsbildung, Staatsanwaltschaft, Justiz und Polizei vertreten sind. Ihre Aufgaben sollten die Erarbeitung von präventiven Maßnahmen, Aktionen und Kampagnen, die Vorsorge durch Informations- und Bildungsmaßnahmen, und die Entwicklung eines Konzeptes zum Schutz vor sexuellen Übergriffen, wie z.B. Notfallsäulen, „Security Points“ und Kooperationen mit GastronomInnen sein.
  2. der Senat sollte sich aus Bundesebene dafür einsetzen, dass der § 177 StGB im Sinne der Kampagnen des bff (Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e.V.) „Vergewaltigung verurteilen“ und „Nein heißt Nein!“ reformiert wird
  3. eine Bundesratsinitiative, die sich mit der Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen im öffentlichen Raum beschäftigt, um eine eindeutige Gesetzesregelung festzulegen.

HINTERGRUND

Homeless,_Bremen_(2014) Fast 59.000 Unterschriften, Proteste der Diakonie, des Sozialverbands Deutschland und Caritas, selbst die Temperaturen der letzten Tage konnten Sozialsenatorin Leonhard nicht dazu bewegen, das Winternotprogramm auch tagsüber zu öffnen. Für hunderte von Obdachlosen bedeutet das, täglich von 9:00-17:00 Uhr bei Kälte auszuharren. Die Tagesaufenthaltsstätten sind seit 2011 unterfinanziert und die Kapazitäten auch im Sommer ausgelastet. Zur Zeit müssen immer wieder Obdachlose weggeschickt werden, weil die Tagesaufenthaltsstätten überfüllt sind. Die angekündigte Eröffnung einer weiteren Tagesaufenthaltsstätte in der Friesenstraße und die abwechselnde stundenweise Öffnung von über die ganze Stadt verteilten Tagesaufenthaltsstätten werden daran kaum etwas ändern.

Nach §3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) ist Hamburg verpflichtet, unfreiwillig Obdachlose unterzubringen. Eine Gefahr ist vorhanden, wenn das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder die Menschenwürde verletzt zu werden droht. Vor dem Hintergrund der geringen Kapazitäten der Tagesaufenthaltsstätten und der Minusgrade im Winter ist von einer Gefahr auszugehen. Deshalb müssen nach dem Gesetz die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht nur nachts, sondern auch tagsüber umgesetzt werden.

  • WAS FORDERT DIE LINKE VOM SENAT?
  1. Das Winternotprogramm im Winterhalbjahr soll für alle obdachlosen Menschen ganztägig zugänglich gemacht werden.
  2. Zusätzlich zu den Beratungsangeboten in den Tagesaufenthaltsstätten sollten auch Beratungsangebote in den Übernachtungsstellen des Winternotprogramms angeboten werden.
  3. Die Tagesaufenthaltsstätten müssen bedarfsgerecht finanziell aufgestockt werden.

HINTERGRUND

SchülerInnen mit einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen körperlich-motorischer, geistiger oder emotionaler und sozialer Entwicklung haben zur Teilhabe am Schulalltag Anspruch auf besondere Unterstützung. Sie können eine Schulbegleitung erhalten, welche beantragt werden muss. Je nach festgestelltem Begleitbedarf erstreckt sich deren Spektrum von sozial erfahrenen Personen ohne spezielle Qualifikation bis hin zu ausgebildeten Fachkräften in pflegerischen bzw. sozialpädagogischen Berufen. Einfache Hilfestellungen der schulischen Begleitung werden gegenwärtig durch Teilnehmer_innen des Freiwilligendienstes (FSJ und BFD) erbracht.

640px-12-03-20-archenhold-oberschule-by-RalfR-15-2 Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde die Beantragung und Steuerung der Schulbegleitung den Schulen  selbst übertragen. Eben diese Verfahrensweise jedoch erzeugt seither Unmut bei vielen Eltern, die ihren Elternwillen dadurch schulseitig negiert sehen und kaum noch mitentscheiden können.

Die Bearbeitung elterlicher Einsprüche wegen fachlich zu geringer Schulbegleitungszuweisung ist schwierig wie langwierig. Außerdem ist die angemessene Bezahlung fachlich versierter Schulbegleitung durch die aktuellen Änderungen der Finanzierung verringert worden. Zwar gibt der Senat nun mehr Geld für die Schulbegleitung aus und stellt so auch mehr Personal, allerdings kompensiert er diese Mehrausgaben durch eine signifikante Verschlechterung der Qualität. So wurden die Bezahlungsschlüssel für SchulbegleiterInnen schrittweise herabgesetzt und vielfach wurde zuvor bewilligte fachliche Betreuung durch preiswertere geringer qualifizierte Kräfte ausgetauscht. Insbesondere der starke Rückgriff auf Freiwilligendienstleistende fällt ins Auge.

Der jetzige Zustand ist nichts weiter als eine „Verschlimmbesserung“ zu Lasten aller betroffenen Kinder und Jugendlichen. Es ist höchste Zeit, dass der Senat sein versprochenes JA zur Inklusion im Koalitionsvertrag endlich auch mit der bedarfsgerechten Ausstattung der Schulbegleitung unterstreicht.

  • WAS FORDERT DIE LINKE VOM SENAT?
  1. Die zuständige Fachbehörde sollte alle Schulleitungen anweisen, die bisherigen elterlichen Einsprüche (Schuljahr 2015/16) gegen erteilte Schulbegleitungen erneut auf den tatsächlichen Bedarf der betroffenen Schüler_innen hin zu überprüfen und zu bewerten. Diese Prüfung soll von unabhängiger professioneller Seite (Medizin/Psychologie/Sozialpädagogik) erfolgen und so festgestellte Minderversorgungen sind umgehend bedarfsgerecht abzustellen.

  2. Sämtliche Eltern, deren Kinder schulbegleitungsbedürftig sind auf diese Möglichkeit zur Neuprüfung bei Unzufriedenheit mit ihnen zugeteilter Schulbegleitung hinzuweisen. Dies soll zukünftig im Vorfeld der Beantragung per Informationsmaterial sowie per Beratungsgespräch in den Schulen erfolgen.

  3. Die Schulbegleitung in Hamburg sollte unverzüglich auf alle beschulten Kinder mit festgestelltem Bedarf (sowohl Deutsche, Migrant_innen wie Geflüchtete mit und ohne gesicherten Bleibestatus) ausgeweitet und deren angemessene, fachliche Begleitung gewährleistet werden.

  4. Die Bürgerschaft sollte die zuständige Fachbehörde beauftragen, die Beantragung von Schulbegleitung für die Eltern zu vereinfachen und sie bei der Suche wie Beauftragung bedarfsgerechter Schulbegleitung organisatorisch uneingeschränkt zu unterstützen.

  5. Nachträgliche Einsprüche gegen die zugewiesene Schulbegleitung seitens der Eltern sollten unbürokratisch wie zeitnah bearbeitet und deren Überprüfung sowie zügige unkomplizierte Nachsteuerung bei berechtigtem Anspruch gewährleistet werden.

  6. Alle Schulbegleitkräfte sollten im Falle unvorhergesehener zwischenzeitlicher Absagen der Schulbegleitung der von ihnen betreuten Kinder (bspw. durch Krankheit) für dadurch entfallende Schulbegleitungsstunden finanziell angemessen entschädigt werden.

  7. Die Stadt sollte für temporäre Verdienstausfälle umgehend generelle Ausgleichszahlungen für SchulbegleiterInnen in angemessener Höhe festsetzen und garantieren.

  8. Sämtliche bisherigen Kürzungen der Bezahlungsschlüssel (Stundenlohnsätze) für die Schulbegleitungskräfte mit pädagogischer Vorerfahrung ohne spezifische Qualifikation, für ErzieherInnen/Gesundheits- und Krankenpflegekräfte oder vergleichbar Qualifizierte sowie für SozialpädagogInnen oder vergleichbar Qualifizierte sollten ausnahmslos zurückgenommen werden.

  9. Vor einer jeden Schulbegleitungsbeauftragung von Trägern oder Honorarkräften muss garantiert werden, dass die Fachkräfte dem jeweiligen Anforderungsprofil des Begleitbedarfs gerecht werden und die vertraglichen Arbeitsrahmenbedingungen den gesetzten Vorgaben entsprechen.

  10. TeilnehmerInnen aus FSJ und BFD sollten in der Schulbegleitung ausschließlich für unterstützende Tätigkeiten bzw. für solche Tätigkeiten eingesetzt werden, die keinerlei fachlich qualifizierte Begleitung erfordern.

  11. Die notwendige Finanzierung der in Punkt 1.-10. angeführten Maßnahmen sollte in hinreichender Weise gewährleistet sein.

  12. Die Bürgerschaft sollte bis zum 30. Juni 2016 über bisherige Schritte und den Fortgang des Verfahrens informiert werden.