Am 18. Dezember tagt die Hamburgische Bürgerschaft ein letztes Mal in diesem Jahr. Wir haben mehrere Anträge für die Sitzung vorbereitet. Mit den Anträgen kritisieren wir die Politik des rot-grünen Senats. Wir zeigen, dass sie nicht alternativlos ist und machen Druck für eine andere Politik.
Zum Beispiel beim Thema Löhne: Zwar hat die Stadt im Mai beschlossen, allen Mitarbeiter_innen der Stadt und städtischer Unternehmen einen Mindestlohn von 12 Euro zu zahlen. Für eine Rente über der Grundsicherung reicht das allerdings immer noch nicht aus. Und: Er gilt nicht für Beschäftigte bei Auftragsfirmen. Wir fordern daher, den städtischen Mindestlohn auf 14 Euro zu erhöhen und ihn auch bei Auftragsfirmen bindend festzuschreiben.
Im Oktober haben Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung dringend aufgefordert, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen. Die Länder Niedersachsen, Thüringen und Berlin haben diese Initiative aufgegriffen und erklären ihre Aufnahmebereitschaft. Sie scheitern derzeit an Bundesinnenminister Seehofer, der sich in den Weg stellt. Wir fordern den Hamburger Senat auf, sich der Initiative von Niedersachsen, Berlin und Thüringen anzuschließen und sich zur Aufnahme von 70 unbegleiteten minderjährigen Geflüchtete aus Griechenland bereit zu erklären.
Die Senatsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Diskussion (Drs. 21/17639). Wir finden: Der Entwurf bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück. Mit einem Zusatzantrag fordern wir eine Neufassung des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Positionen von Verbänden und Einzelpersonen mit Behinderungen.
Ebenfalls in dieser Sitzung stellen die Senatsfraktionen ihren Entwurf zur Änderung des Transparenzgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und Verbraucherinformationsgesetzes zur Abstimmung – entgegen anderweitiger Zusage ohne Debatte. „Mit der geplanten Novelle wird die Transparenz erheblich eingeschränkt“, kritisiert unser justizpolitischer Sprecher Martin Dolzer. „So sollen sich staatliche Behörden künftig auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen können und wichtige Verträge der öffentlichen Hand nicht mehr veröffentlicht werden müssen, bevor sie in Kraft treten. Das ist inakzeptabel.“ Um den Charakter des Gesetzes zu erhalten, bringt die Linksfraktion einen Zusatzantrag mit 31 Änderungsvorschlägen ein, der auf Vorschlägen von Mehr Demokratie, Chaos Computer Club und Transparency International beruht.
Im November hat das Finanzamt Berlin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt. Begründung: Der bayrische Verfassungsschutz definiert die VVN als “linksextremistisch”. Anderen politischen Vereinen wie Campact oder Attac war bereits vor einiger Zeit die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. In einem Antrag fordern wir, dass sich Hamburg für eine Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes einsetzt. Denn: Was kann bitte gemeinnütziger sein, als Antifaschismus?