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4. November 2014

EGMR-Urteil: Flüchtlingsfamilien dürfen nicht ohne Weiteres nach Italien abgeschoben werden

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Heute hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden, dass Flüchtlingsfamilien nicht ohne Weiteres nach Italien abgeschoben werden dürfen. Was Flüchtlingsorganisationen schon lange anmahnen, hat nun auch der EGMR anerkannt: Die Zustände für Flüchtlinge in Italien sind so, dass Flüchtlingen eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung (Art. 3 EMRK) droht. Daher dürfen nun nach dem Urteil des EGMR keine Abschiebungen von Familien dorthin erfolgen, wenn nicht zuvor eine individuelle Zusicherung Italiens über eine adäquate Unterbringung eingeholt wurde (http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4923136-6025044).

Dazu erklärt Christiane Schneider, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Ein wichtiger erster Schritt, auch wenn das Urteil direkt nur Familien mit Kindern betrifft. Dennoch ein überfälliger Appell auch an die Hamburger Gerichte, die fürchterliche Situation von Flüchtlingen in Italien anzuerkennen und insgesamt nicht mehr nach Italien abzuschieben. Italien hat kein funktionierendes Aufnahmesystem und mangels Unterbringungsmöglichkeiten leben viele Flüchtlinge ohne jede Unterstützung oder auch nur medizinische Versorgung auf der Straße. Hamburg darf nicht weiter in Obdachlosigkeit und Verelendung abschieben.“

Christiane Schneider
Christiane Schneider
Vizepräsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft
Fachsprecherin für
  • Antifaschismus, Flüchtlinge, Innenpolitik, Religion

    • Mitglied in den Ausschüssen:
      • Eingabe–, Härtefall–, Innen–, Verfassungs- und Bezirksausschusss
      • Kontrollgremien Verfassungsschutz und Wohnraumüberwachung

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