Einzelunterbringung von Obdachlosen: Behörde weiß nichts über das Problem
Für viele Obdachlose ist die Unterbringung in Einzelzimmern der öffentlichen Unterkünfte von besonderer Bedeutung. Erst eine solche Einzelunterbringung ermöglicht ihnen Ruhe und Rückzug. Anspruch auf eine Einzelunterbringung haben allerdings nur Menschen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen können. Doch eine Anfrage der Linksfraktion enthüllt, dass der Senat weder Kenntnis über die Anzahl an Einzelzimmern in den Unterkünften hat, noch über den Bedarf an Einzelzimmern Bescheid weiß.
Dazu Stephanie Rose, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Behörde scheint beim Thema Einzelzimmer nach der Vogelstrauß-Taktik zu verfahren und das Problem einfach erfolgreich zu ignorieren. Seit 2018 soll es keine Erhebung der Anzahl an Einzelzimmern mehr gegeben haben und angeblich werden auch keine Wartelisten geführt. Dabei haben im Sommer letzten Jahres noch fast 160 Personen auf eine Einzelunterbringung gewartet. Da frage ich mich doch, was mit den Listen seither passiert ist? Schon vor Corona gab es einen nicht gedeckten Bedarf an Einzelzimmern. Insbesondere in Hinblick auf psychisch kranke Obdachlose brauchen wir mehr Einzelzimmer. Köln macht uns vor, wie es gehen kann und mietet im Rahmen des Projekts Hotel Plus Zimmer für obdachlose Menschen an. Diese Menschen erhalten ein eigenes Zimmer und die fachliche Begleitung. So können sie Perspektiven entwickeln und bei der Vermittlung in die eigene Wohnung oder eine andere Wohnform unterstützt werden.“