Elbtower-Pleite: Wurde gar kein rechtlich verbindlicher Kreditvertrag vorgelegt?
Die aktuelle Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 22/13888) zu Finanzierungsnachweisen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Grundstück des Elbtowers lässt die Frage unbeantwortet, ob ein wie im Kaufvertrag geforderter rechtsverbindlicher Kreditvertrag vorlag. Im Paragraf 3.4.1 heißt es: „Bis zum 30. September 2022 wird der Käufer den Nachweis führen, dass alle weiteren Planungs- und Baukosten des Bauvorhabens verbindlich durchfinanziert sind.“ Offen bleibt, ob dies erfolgt ist – gemäß Paragraf 3.3.3 (b) ist aber „nach rechtsverbindlichem Abschluss des Kreditvertrags eine Bestätigung eines Tauglichen Finanzierers über den Abschluss und die wesentlichen Konditionen (inkl. Kredithöhe, Laufzeit, Sicherheiten, Auszahlungsvoraussetzungen etc.) des Kreditvertrags“ vorzulegen.
„Der Senat bleibt wieder eine konkrete Antwort schuldig – so etwa bei Frage Nr. 7. Vermutlich liegt das daran, dass er sonst erklären müsste, wie es sein kann, dass ein rechtsverbindlicher Kreditvertrag nur wenige Wochen später einseitig durch die Hessische Landesbank aufgehoben werden konnte. Dass die Fremdfinanzierung also schon kurz nach der Grundstücksübergabe zusammengebrochen ist, bedeutet entweder, dass die geforderten Nachweise nicht erbracht wurden bzw. dass sie schlecht geprüft wurden. Oder aber der Grundstückskaufvertrag ist doch nicht so toll, wie der Senat immer behauptet. Die Linksfraktion wird im neuen Jahr weiter nachbohren“, sagt Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.