Enteignung in Berlin zulässig: Eine gute Nachricht auch für Hamburg

Heute hat die vom Berliner Senat eingesetzte Expert:innenkommission die Rechtmäßigkeit und Finanzierbarkeit der Enteignung großer Wohnungsunternehmen bekanntgegeben. Demnach hat das Land Berlin die rechtliche Kompetenz zur Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz. Für die von der erfolgreichen Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geforderte Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen gebe es keine Alternative, die „bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist“. Die an die Wohnungsunternehmen zu leistende Entschädigung richte sich nicht nach dem Verkehrswert, sondern es könnten „die Erträge aus der zukünftigen gemeinnützigen Bewirtschaftung zugrunde gelegt werden“.

„Das ist ein Paukenschlag, der auch den Kritiker:innen der Volksinitiative ‚Hamburg enteignet‘ den Boden wegzieht. Alle Verrenkungen und Scheinargumente von SPD, Grünen und CDU werden vom Tisch gefegt. Die Vergesellschaftung ist nicht nur zulässig, sondern auch effizient. Das hierfür notwendige Geld sichert eine gemeinnützige Bewirtschaftung der Wohnungen für die Zukunft. Statt Betongold für Investor:innen gibt es niedrige Mieten. Wenn das keine gute Nachricht ist!“, sagt Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

In Hamburg wären laut der VI ‚Hamburg enteignet‘ etwa 120.000 Wohnungen von der Vergesellschaftung betroffen. Zusammen mit den rund 280.000 Wohnungen der SAGA, Genossenschaften und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen wäre damit ein großer Teil der Hamburger Wohnungen der Spekulation entzogen.