Erbbaurecht wird verbindlich – ein Erfolg für die Boden- und Mietenpolitik in Hamburg

Die Bürgerschaft stimmt heute über eine Änderung der Hamburger Verfassung ab: Städtische Grundstücke sollen zukünftig nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden. Damit wird die Einigung mit der Volksinitiative „Keine Profite mit Boden und Miete“ auch in der Verfassung festgeschrieben.

„Dieser Erfolg der Volksinitiative kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Städtische Grundstücke kommen nicht mehr unter den Hammer und werden damit für Spekulant:innen unattraktiv. Damit wird im wahrsten Wortsinne der Boden bereitet für günstigen Mietwohnungsbau“, sagt Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Die Mietsteigerungen der vergangenen Jahre – insbesondere auch bei den Indexmietverträgen – zeigen, dass noch erheblich mehr für den Schutz der Mieter:innen getan werden muss. Geringe Änderungen bei der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen, die heute auch in der Bürgerschaft beschlossen werden sollen, reichen dabei nicht aus. Heike Sudmann: „Die Volksinitiative ‚Hamburg enteignet‘ hat mit ihrer erfolgreichen Unterschriftensammlung gezeigt, dass die Mieter:innen nicht länger Abzocker:innen ausgeliefert sein wollen. Es ist der richtige Weg, Eigentümer:innen, die nur die größten Profite machen wollen und den Gemeinnutz mit Füßen treten, zu enteignen.“