Flüchtlingsunterkunft Fiersbarg: Ein begrüßenswertes Urteil

Das Oberverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und vorerst grünes Licht für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg für bis zu 252 Geflüchtete gegeben. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider, begrüßt die Entscheidung: „Man konnte fast schon verzweifeln. Wie oft haben Hamburger Gerichte im Sinne von Menschen entschieden, die sich teure Anwälte leisten können und keine Geflüchteten vor ihrer Haustür wünschen. Wie oft gegen Menschen, die dringend eine menschenwürdige Unterkunft benötigten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun deutlich gemacht, dass die Regelung des § 246 Abs. 12, die der Gesetzgeber in das Baugesetzbuch eingefügt hat, um den Bau dringend benötigter Unterkünfte zu ermöglichen, den Bau dieser dringend benötigten Unterkünfte tatsächlich auch ermöglicht.“