Frühe Verjährung von Vergewaltigung: Deutscher Pelicot-Fall zeigt Mängel im Strafrecht
Der „Spiegel“ berichtet über den Fall der Hamburger Autorin Claudia Wuttke, die mutmaßlich von ihrem Ex-Partner vielfach vergewaltigt wurde – ein Fall, der viele Parallelen zu Gisèle Pelicot aufweist, darüber hinaus aber auch eklatante Mängel im deutschen Strafrecht aufzeigt. Auf dem beschlagnahmten Rechner ihres Ex-Partners stellte die Polizei umfangreiches Bildmaterial sicher – dokumentiert sind 67 Vergewaltigungen durch ihren Ex-Partner, die mutmaßlich unter Betäubung und ohne ihre Kenntnis aufgenommen wurden. 65 Verfahren wurden wegen Verjährung eingestellt. Erst eine Beschwerde der Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft und anschließend bei der Generalstaatsanwaltschaft führte zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Denn während die Verjährungsfrist für Vergewaltigung im Zuge der GroKo-Reform des Sexualstrafrechts von zwanzig auf fünf Jahre reduziert wurde, bestehen in bestimmten Ausnahmefällen längere Verjährungsfristen. Dadurch werden schwere sexuelle Gewalttaten rechtlich unterschiedlich behandelt, je nach den Umständen des Einzelfalls. Das stellt das einheitliche Schutzversprechen des Sexualstrafrechts in Frage.
Dazu Hila Latifi, Fachsprecherin für Feminismus der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wie kann es sein, dass Betroffene schwerster sexueller Gewalt gezwungen sind, gegen institutionelle Ignoranz und juristische Schutzlücken anzukämpfen, um überhaupt gehört zu werden? Wer in einer Gewaltbeziehung lebt, traumatisiert, kontrolliert oder betäubt wird, kann oft nicht sofort Anzeige erstatten und genau diese Realität wird durch kurze Verjährungsfristen bestraft. Es kann nicht sein, dass Opfer und nicht Täter in der Beweispflicht sind. Dieser Fall ist ein zutiefst beschämendes Beispiel dafür, wie der Rechtsstaat Betroffene sexueller Gewalt im Stich lässt. Bloße Erhöhung der Verjährungsfristen reicht nicht. Wir brauchen eine radikale Neuausrichtung: unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen für Polizei, Justiz und Behörden, echte Beweislastkritik statt Täter-Entlastungslogik und konsequente Sanktionen bei institutionellem Versagen. Betroffene dürfen nicht länger durch Behörden, Gerichte und Fristen erneut Gewalt erfahren. Unsere uneingeschränkte Solidarität gilt Claudia Wuttke.“
