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22. Januar 2019

G20-Urteil: Rigides Urteil ohne Schuldnachweis

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Der Niederländer Peike S. wurde gestern vom OLG Hamburg wegen zwei vermeintlicher Flaschenwürfe bei den Protesten gegen den G20-Gipfel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Im ersten Prozess nach dem Gipfel war Peike S. zunächst zu zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, obwohl es erhebliche Zweifel an seiner Schuld gab. Das erste Urteil wurde als vollkommen unverhältnismäßig kritisiert. „Dass Peike S. auf Grundlage des jetzigen Urteils nicht erneut ins Gefängnis muss, ist immerhin ein gutes Signal“, erklärt Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Fraglich bleibt, ob im Verlauf der Verhandlung tatsächlich nachgewiesen werden konnte, dass der Beschuldigte überhaupt eine Flasche geworfen hat. In der mündlichen Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende, dass zahlreiche Aspekte des Tathergangs unklar geblieben seien, das Landgericht jedoch von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei. Die Maxime ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ fand in der Urteilsbegründung keine Erwähnung.“

Das zuständige Gericht hatte unzählige Anträge der Verteidigung abgelehnt – unter anderem auf Beiziehung von Videos vom Tatort zur Tatzeit, die mehr Klarheit bezüglich der vorgeworfen Tat hätten bringen können.  Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, inwieweit die  G20-Prozesse ohne Auswirkungen von politischem Druck geführt werden, so Dolzer: „Deutlich erkennbar ist allgemein, dass das Strafmaß für gleichartige Vorwürfe in den meisten Fällen weit höher ist als vor dem Gipfel. Das ist eine bedenkliche Tendenz. Es stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Gesellschaftliche Probleme können weit besser durch Dialog und Kommunikation als durch Feindbildzuschreibungen, rigide Strafen und Repression gelöst werden.“

Martin Dolzer
MARTIN DOLZER
Fachsprecher für
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