Gefahren am Arbeitsplatz: Kontrollen in der Billstraße offenbaren unhaltbare Zustände

Jahrelang galten Händler*innen und Gastronomie in der Billstraße hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz als eher rechtsfreier Raum. Die Stadt unternahm wenig gegen allseits bekannte Missstände. Dies änderte sich erst mit dem Großbrand im April 2023. Bei der letzten Großkontrolle dortiger gastronomischer Betriebe wurden nun, wie eine Anfrage der Linksfraktion (Drs. 22/13855) zeigt, erhebliche Missstände aufgedeckt.

Bei sechs von insgesamt elf kontrollierten Objekten mit gastronomischen Einrichtungen sowie allen drei kontrollierten Objekten mit Verkaufsstellen wurde festgestellt, dass eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungsgenehmigung nicht beantragt wurde. Die Nutzung der sechs Objekte wurde im weiteren Verlauf mündlich untersagt. Bei fünf Objekten mit gastronomischen Einrichtungen wurden Hygienemängel und Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt. Bei allen fünf Objekten wurde die Fortführung des Betriebs und die Lebensmittelzubereitung untersagt. In drei Objekten mit gastronomischen Einrichtungen waren elektrische Versorgungsanlagen unzureichend geschützt.

Dazu David Stoop, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Die Ergebnisse dieser Großkontrolle zeigen die katastrophalen Zustände, die in vielen Betrieben an der Billstraße herrschen. Offen liegende Elektrik, fehlende Hygiene und schlechte Arbeitsbedingungen sind keine Kavaliersdelikte. Hiervon waren fast alle kontrollierten Betriebe betroffen. Mehr als der Hälfte der Gastrobetriebe wurde der Weiterbetrieb vorerst untersagt. Dies zeigt, dass die nach dem Großbrand eingerichtete ‘Task Force Billstraße‘ noch einiges vor sich hat: Es ist weiterhin notwendig, genau hinzuschauen. Doch das gilt nicht nur für die Billstraße: Wir brauchen in ganz Hamburg mehr Kontrollen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Maßnahmen dürfen nicht erst greifen, wenn schwere Unfälle passieren, sondern sollen diese ja gerade verhüten. Diesen Kontrollpflichten kommt der Senat insgesamt nicht ausreichend nach.“