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11. Juni 2015

Hackbusch: „Erbschaftssteuer muss endlich gerechter werden“

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Die Fraktion DIE LINKE fordert eine gerechte Neuregelung der Erbschaftssteuer und ein Ende der Schonung von FirmenerbInnen. In ihrem heute in der Hamburgischen Bürgerschaft zu debattierenden Antrag (Drs. 21/575) fordert sie den Senat unter anderem auf, sich in den anstehenden Verhandlungen dafür einzusetzen, dass eine deutlich erhöhte Ausschöpfung der zu leistenden Erbschaftsteuer beim Vererben und Verschenken von betrieblichen sowie land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sowie Aktienpaketen mit Sperrminorität gewährleistet wird. Zudem soll die Sicherung der Liquidität der vererbten Betriebe durch großzügige Stundungsregelungen und der Möglichkeit zu Abschlagszahlungen über mehrere Jahre gewährleistet werden. „Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer fließt ausschließlich an die Länder“, erläutert Norbert Hackbusch, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion. „Von daher muss auch die Freie und Hansestadt Hamburg auf Bundesebene, besonders im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat, ihren Einfluss geltend machen, um substanzielle Verbesserungen bei der Besteuerung zu erreichen sowie für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen!“

Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die §§13a und 13b sowie §19 Absatz 1 Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zwar zunächst weiter anwendbar, jedoch muss der Gesetzgeber bis spätestens 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Ein Sondervotum von drei der acht beteiligten Richter hält die bisherige Regelung darüber hinaus für unvereinbar mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG. In deren abweichende Begründung heißt es: „Das Grundgesetz hat mit seiner Verpflichtung aller öffentlichen Gewalt auf das Sozialstaatsprinzip die Ausrichtung auf soziale Gerechtigkeit zu einem leitenden Prinzip aller staatlichen Maßnahmen erhoben (…). Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönliche Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst (…).“

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