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HSH Nordbank: Hat die politische Führung den Mut zu einem Schlussstrich?

 

Von Joachim Bischoff und Norbert Weber

Die HSH Nordbank steht mal wieder auf der Kippe. Ende September will die Europäische Kommission darüber entscheiden, ob der Niedergangsprozess der Bank noch einmal verlängert wird. Niemand weiß, wie das ausgeht. Nur eins ist klar: Es wird für Hamburg und Schleswig-Holstein in jedem Fall sehr teuer. Es bleiben nur noch wenige Tage, um nach all den gescheiterten Rettungsversuchen endlich die bittere, aber unumgängliche Entscheidung zur Abwicklung der Bank zu treffen.

Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein stehen vor der Alternative: Entweder mit erneut deutlich über 20 Milliarden Euro die Bank entlasten, oder im Fall einer erzwungenen Abwicklung auf einem noch höheren Schuldenberg sitzen zu bleiben. Selbst der nimmermüde Optimist, Vorstandschef von Oesterreich, sieht keinen Ausweg mehr: „Wir können die Altlasten nicht tragen und müssen uns davon trennen.“ Dieser Satz, den von Oesterreich seit Wochen wiederholt, ist faktisch ein Offenbarungseid gegenüber den Eigentümern der HSH Nordbank. Man überinterpretiert den erfahrenen Banker sicherlich nicht, wenn man schlussfolgert, dass die HSH bei einem „Nein“ aus Brüssel abgewickelt werden muss. Und Brüssel macht die Umstellung der Ampel auf grünes Licht von einem Kapitaleinsatz der Bundesländer von über 20 Milliarden Euro abhängig.

Die HSH am Abgrund

Die HSH Nordbank steht offenkundig am Abgrund. Bereits während der Präsentation des Halbjahresergebnisses zum 30. Juni 2015 im August wurde der Vorstandsvorsitzende von Oesterreich deutlich: Die Länder müssen uns die Altlasten abnehmen. „Es ist oberstes Ziel der Landesregierung eine Lösung zu finden, die das Vermögen unseres Landes maximal schont“, hat die Kieler Finanzministerin Monika Heinold dem schleswig-holsteinischen Landtag versprochen. Wie diese Lösung aussehen könnte, sagen Heinold und der Hamburger Finanzsenator Tschentscher nicht.

Das Finanzinstitut wird in die Geschichte als Beispiel für sinnlose Verbrennung öffentlicher Finanzmittel eingehen. Da die HSH Nordbank vermeintlich „systemrelevant“ war, wurde sie 2008/2009 mit drei Milliarden Euro an Eigenkapital durch die Länder vor dem Konkurs gerettet. Gleichzeitig gaben Hamburg und Schleswig-Holstein eine Garantie über zehn Milliarden Euro, der SoFFin spannte darüber hinaus einen weiteren Garantieschirm über 30 Milliarden Euro auf.

Die EU-Kommission segnete die – wettbewerbsrechtlich nicht unumstrittene – Rettungsaktion ab. Der Preis, den Brüssel forderte, war allerdings hoch: Die Bank musste – wie andere Landesbanken auch – massiv schrumpfen. Die Bilanzsumme wurde auf gut 100 Milliarden Euro halbiert, hunderte Beschäftigte mussten gehen. Lukrative Geschäftsfelder wie die Flugzeugfinanzierung wurden rasiert.

Das Prinzip Hoffnung ging nicht auf

Die Hoffnung der politischen Retter an Förde und Elbe damals: Die Geschäfte der Bank würden sich wieder erholen. Kurze Zeit schien es so, als solle die Rechnung aufgehen. Aber: Entgegen allen optimistischen Prognosen erholte sich der Schifffahrtsmarkt nicht – ein Riesenproblem für eine Bank, die mit rund 24 Milliarden Euro gut ein Fünftel ihrer Bilanzsumme hier „verankert“ hat. Zusätzlicher „Ballast“ ist der Dollar, der gegenüber dem Euro massiv an Wert zugelegt hat.

Vollmundig wurde als neues Geschäftsmodell propagiert: „HSH Nordbank – Bank für Unternehmer“. Man wollte nun nur noch für die Unternehmer und deren Firmen in der Region zuständig sein.

Grundsätzlich eine gute Idee, jedoch hat deren operative Umsetzung hat selbst nach nunmehr weiteren sieben Jahren nicht ansatzweise funktioniert. Und es besteht nicht einmal die vage Aussicht, dass das möglicherweise in den nächsten Jahren funktionieren könnte.

Fehler über Fehler

Weitere Fehler wurden gemacht:

Es agieren schlichtweg die falschen Vorstände! Investmentbanker sprechen nicht die Sprache von Unternehmern. Die Führung und Sanierung der Bank hat man ausnahmslos Investmentbankern anvertraut. In der Bankenbranche halten sich diese zwar für die Elite unter den Bankern, sind jedoch völlig ungeeignet, was die Umsetzung des „neuen Geschäftsmodells“ hin zu einer Bank für Unternehmer anbetrifft.

Rückfall in das alte Geschäftsmodell: Um das neue Geschäftsmodell umsetzen zu können, müssten maßgeblich im Firmenkundengeschäft Zuwächse zu verzeichnen sein. Jedoch ist das Gegenteil der Fall: Das Firmenkundengeschäft bricht ein, das Neugeschäft wird im Immobilienbereich sowie erneut im Schifffahrtsbereich gemacht. Das sind ausgerechnet die beiden Segmente, die der HSH Nordbank bereits seit 2008 große Probleme bereit haben. Es zeigt sich, dass das vielgepriesene „neue Geschäftsmodell“ nicht mehr als eine schicke Verpackung war und ist – eine Verpackung für das Neugeschäft, das sich inhaltlich nicht geändert hat seit der Fusion der beiden Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein 2003.

Mit einem Firmenkundengeschäft hätte man sich auch in einen Verdrängungswettbewerb begeben. Bereits 2009 war allen, die sich auch nur ein bisschen mit Bankgeschäft auskennen, völlig klar, dass die „Bank für Unternehmer“ nicht funktionieren wird. Die HSH hat sich ohne Expertise in einen Verdrängungswettbewerb mit gestandenen anderen Banken begeben, der für die HSH nur schiefgehen konnte. Entweder hätte man über den Preis oder nur unter Hereinnahme erneut schlechter Risiken Neugeschäft in dem Segment generieren können, beides wären erneute Zeitbomben in den Büchern der HSH Nordbank.

Rauswurf von Kunden: In Zeiten, in denen man eigentlich jedem einzelnen Kunden hinterher hätte laufen müssen, schmeißt die Bank ausnahmslos alle Kunden raus, die einen Jahresumsatz unterhalb einer willkürlich gezogenen Jahresumsatzgrenze von fünf Millionen Euro haben. Abgesehen davon, dass es im gesamten Norddeutschland überhaupt nur eine höchst geringe Anzahl an potentiellen Kunden/ Unternehmen in diesem Segment mit einem Jahresumsatz von fünf Millionen Euro und mehr gibt (etwas mehr als 200, die natürlich alle nur darauf warten, in Geschäftsbeziehungen mit der HSH zu treten …), hat die Bank mit diesem Schritt (und das ohne Not) viel Potential verschenkt. Denn eigentlich ist es die Aufgabe einer Hausbank, zum Beispiel Kunden mit einem Jahresumsatz von drei bis vier Millionen Euro erfolgreich zu begleiten, so dass sie in den fokussierten Bereich hineinwachsen können.

All das hat erwartungsgemäß dazu geführt, dass die Bank erneut am Abgrund steht und um Hilfe aus Steuergeldern bettelt. So erwartet die Bank jetzt mit Blick auf noch höhere Vermögensverluste im Konkursfall, dass einerseits die Länder der Bank die schlechten Asset-Risiken abnehmen und andererseits die Garantiebedingungen angepasst werden.

Bis zu 25 Milliarden Euro Altlasten

Mit Abnahme der schlechten Asset-Risiken ist gemeint, dass die Bank den Ländern selbst verursachte Schrott-Engagements in Milliardenhöhe vor die Tür kippt. Im Raum steht die Forderung der Bank, die Länder sollten einen Teil der faulen Schiffskredite in eine „Bad Bank“ übernehmen. Die HSH könne diese Lasten nicht tragen. Ziehen die Länder nicht mit, oder stellt sich Brüssel diesem neuerlichen Rettungsplan in den Weg, droht die Abwicklung der Bank.

Die Kosten dieses Verfahrens für die Länder sind kein Geschäftsgeheimnis: Die Altlasten liegen zwischen 15 und 25 Milliarden Euro. Die Summe würde je zur Hälfte auf den Hamburger und den schleswig-holsteinischen Haushalt zurückfallen. Je nach tatsächlich anfallenden Zinskosten würden die Länderetats jährlich also mit einer Summe von derzeit mit etwa 150 Millionen Euro belastet.

Mit Anpassung der Garantiebedingungen erwartet die Bank, dass die Garantieprovisionen deutlich gesenkt werden. Dabei war die damalige Provisionsgröße derart ausgestaltet worden, dass die Länder daraus die am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite bedienen und zurückführen können, die sie eigens zur Rettung der HSH Nordbank aufnehmen mussten.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende

Zudem wird seit Wochen von den politischen Entscheidern behauptet, grundsätzlich wäre man bereit, der Bank Altlasten abzunehmen, um die Garantie zurückzubekommen. Nur: Aus welchem Grund soll dann noch über eine Anpassung der Garantiebedingungen verhandelt werden? Damit wäre die Garantie doch abschließend erledigt und das Beihilfeverfahren sowieso, das sich mit der Garantieerhöhung von erneut sieben auf zehn Milliarden Euro befasst. Unsere Befürchtung, dass die Bank trotz Abnahme der Altlasten die Garantie von zehn Milliarden Euro weiter benötigt, scheint sich zu bewahrheiten.

Worum es wirklich geht: Die Bank wird für die Region und die mittelständischen Unternehmer nicht gebraucht. Das einzige Interesse, das die Landespolitik an der HSH noch hat ist, diesem finanziellen Abenteuer mit wenigstens einigermaßen heiler Haut zu entkommen. Die Neigung, das Institut abwickeln zu lassen und damit ein Ende mit Schrecken dem Schrecken ohne Ende vorzuziehen, hat angesichts des faktischen Offenbarungseids deutlich zugenommen.

Olaf Scholz hatte in seiner Regierungserklärung 2015 erklärt: „Wenn alles gut geht, werden wir das gesamte Ausmaß der Folgen dieses unverantwortlichen HSH-Abenteuers Anfang der 20er-Jahre beziffern können.“ Schon jetzt liegen die Vermögensverluste allein für Hamburg bei über drei Milliarden Euro (Abschreibungen auf den Aktienwert, anteiliger Verlustanteil auf die Garantie). Es sieht so aus, als stünde die Endabrechnung demnächst auf der politischen Agenda.

Wie könnte die Lösung aussehen? 

Nach unserer Einschätzung gibt es nur eine einzige Lösung aus der Situation: Die HSH Nordbank muss, und das unverzüglich, den Weg der geordneten Abwicklung nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) gehen. Nur so ist gewährleistet, dass die Parlamente in Hamburg und Schleswig-Holstein endlich fundierte Entscheidungsgrundlagen erhalten, wie die wirtschaftliche Situation der HSH Nordbank überhaupt ist. Bisher sind sowohl für die HSH-Banker als auch für die Regierungsfraktionen Transparenz gegenüber den Parlamenten ein Fremdwort. Es gibt nur grobe Daten darüber, in welcher wirtschaftlichen Situation sich die Bank derzeit befindet. Es wäre nicht nur fahrlässig, sondern Vorsatz, zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem geringen Informationsstand weiteres Steuergeld in der Bank zu versenken.

Weil man verhindern wollte, dass ungeplant riesige Summen an Steuergeldern in Kreditinstituten versenkt werden, ist das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ins Leben gerufen worden. Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz beinhaltet umfassende Befugnisse der Aufsicht und gibt einer möglichen Sanierung großen Raum. Aber nur dann, wenn eine Chance besteht, dass das Institut auch eine Rettung verdient hat und irgendwann „alleine laufen“ kann. Und genau das kann derzeit bei der HSH Nordbank nicht eingeschätzt werden. Insofern wäre jeder weiterer Steuereuro für die HSH Nordbank schlichtweg unverantwortliche „Zockerei“ mit Steuergeld.