Der Senat und die Wohnungswirtschaft haben heute die Neuauflage des „Bündnis für das Wohnen“ unterzeichnet. Der Anteil öffentlich geförderter Wohnung soll marginal erhöht werden, von 33,33 auf 35 Prozent. Die Konditionen für Erbbaurechtsvergaben wurden verbessert, der Verkauf von städtischen Grundstücken bleibt aber weiterhin möglich. Neue Soziale Erhaltungsverordnungen, die die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren, werden von der Beteiligung der Wohnungswirtschaft abhängig gemacht.
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