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16. Mai 2017

Kleine Anfrage: Fordert das Bundesinnenministerium zu Tarifunterschreitungen beim G20 auf?

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Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (inkl. Antwort des Senats) vom 16. Mai 2017

Das Bundesministerium des Innern hat am 4. April 2017 ausgewählten Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes eine Aufforderung zur Angebotsabgabe bezüglich der Bewachung von Liegenschaften des Bundes in Hamburg während des G20-Gipfels zukommen lassen. In den Ausschreibungsbedingungen heißt es, dass der Tariflohn für das hamburgische Wach- und Sicherheitsgewerbe um bis zu 5 Prozent unterschritten werden könne.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist dem Senat dieser Vorgang bekannt?

Nein. Das für das Tarifvertragsrecht zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Bundesministerium des Inneren Kontakt aufgenommen und um Aufklärung gebeten.

2. Wie stellt der Senat sicher, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Wach- und Sicherheitsunternehmen nur beauftragt, wenn diese nach dem gültigen Hamburger Tarif zahlen?

Die Tarifpartner haben bei der zuständigen Hamburger Behörde am 20. März 2017 einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg vom 15. Dezember 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2017 gestellt (siehe Bekanntmachung im „Amtlichen Anzeiger“ Nummer 27, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes vom 4. April 2017, Seite 557 fortfolgende). Der Tarifausschuss tagt am 14. Juni 2017. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde um entsprechenden Hinweis an das Bundesministerium des Inneren gebeten.

Bereits in den Vorjahren hatte die zuständige Landesbehörde den Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg mehrfach gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.

3. Sind dem Senat weitere Ausschreibungen oder Angebotsanforderungen, auch anderer Ministerien und für andere Branchen bekannt, in denen explizit eine Unterschreitung des Hamburger Tarifniveaus zugelassen wird?

Nein.

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