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1. November 2017

Kleine Anfrage: G20 – Eingesetzte nicht tödliche Waffen

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Während des G20-Gipfels in Hamburg wurden durch die BAO Michel ver- schiedene sogenannte nicht-letale oder auch weniger-tödliche Waffen einge- setzt. Unter anderem gibt es Hinweise darauf, dass am Freitag, dem 6. Juli 2017, um die Mittagszeit in der Hafenstraße oder in unmittelbarer Nähe ein Knalllkörper oder eine Lärmgranate eingesetzt wurde. Durch eine Druckwelle und einen darauffolgenden sehr lauten Knall sollen mehrere Menschen ver- letzt worden sein. Zeugen sagen aus, dass die Polizei den Knall verursacht habe.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wurden durch die BAO Michel eine oder mehrere Lärm- oder Schock- granaten oder ähnliche Einsatz- beziehungsweise Wirkmittel eingesetzt?

Wenn ja:

  1. Was genau wurde eingesetzt?
  2. Durch welche Einheiten wurde es eingesetzt?
  3. Wie wurde es eingesetzt (zum Beispiel verschossen (mit welcher Waffe?), geworfen und so weiter)?
  4. Zu welcher Zeit und in welchen Situationen wurden sie eingesetzt und jeweils mit welchem Ziel?
  5. Durch wen wurde der Einsatz/wurden die Einsätze angeordnet?

Das Sondereinsatzkommando (SEK) Sachsen setzte am 7. Juli 2017 ab 23.10 Uhr bei der Sicherung der Hausdächer im Schulterblatt 1 einen sogenannten Irritationskörper Doppelknall ein. Dieser wurde von einem Beamten mit der Hand geworfen; die Anordnung hierfür traf der Leiter des SEK.

Ziel war die Sicherung des polizeilichen Vorgehens beim Betreten der Räumlichkeiten.

2. Hat der Senat Hinweise darauf, dass diese oder ähnliche Wirkmittel von anderen Sicherheitsbehörden oder -kräften eingesetzt wurden?

Wenn ja, welche Hinweise?

Nein.

Siehe Drs. 21/10029 und 21/10063. Darüber hinaus haben Kräfte der Polizei Sachsen Rauchpatronen eingesetzt.

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