Die Linke. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft in leichter Sprache
Die Linke. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
  • STARTSEITE
  • FRAKTION
    • SABINE BOEDDINGHAUS
    • CANSU ÖZDEMIR
    • HEIKE SUDMANN
    • DAVID STOOP
    • DENIZ CELIK
    • DR. CAROLA ENSSLEN
    • OLGA FRITZSCHE
    • NORBERT HACKBUSCH
    • STEPHAN JERSCH
    • METIN KAYA
    • DR. STEPHANIE ROSE
    • INSA TIETJEN
    • MEHMET YILDIZ
    • MITARBEITER/INNEN
    • DEPUTIERTE
  • BÜRGERSCHAFT
  • THEMEN
    • ÜBERSICHT
    • PUBLIKATIONEN
    • BACKBORD – ZEITUNG DER FRAKTION
    • TERMINE
    • CORONA
    • POLIZEIGESETZ
    • NEUES INKLUSIVES SCHULGESETZ
    • NEWSLETTER
  • KONTAKT
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  • PRESSE
    • DOWNLOADS

Beitrag teilen

27. Oktober 2017

Kleine Anfrage: G20: Einsatz von Gummigeschossen (II)

image_pdfPDF anzeigenimage_printSeite drucken

Wie durch die Sondersitzung des Innenausschusses am 19. Juli bekannt wurde, haben Einsatzkräfte am 7.7. um 23.37 Uhr aus 40-mm-Waffen Gummigeschosse auf eine Dachkante abgeschossen (Seite 56 des Wortprotokolls). Laut Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/10063) wurden 15 Gummigeschosse aus zwei Waffen des SEK Sachsen verschossen.

Gemäß eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes ist der Gebrauch von Schusswaffen immer vorher anzudrohen, auch beim Gebrauch von Gummigeschossen und auch beim Gebrauch von Schusswaffen gegen Sachen:.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie und auf welche geeignete Weise wurde der Schusswaffengebrauch in der fraglichen Situation angedroht?

  1. In welcher Form geschah dies?
  2. Wie, wo und wann wurde das dokumentiert?
  3. Wie häufig wurde gedroht?
  4. Zu welchem Zeitpunkt wurde gedroht und wann wurden die Schusswaffen genau eingesetzt?

Das zitierte Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bun- destages legt hinsichtlich der Anforderungen zur Androhung des Schusswaffengebrauches mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Aus- übung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) eine Rechts- norm des Bundes zugrunde, die jedoch für den erfragten Sachverhalt nicht einschlägig ist. Die einschlägigen Bestimmungen zur Androhung des in Rede stehenden Ein- satzes von Gummigeschossen finden sich in § 22 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), wonach der Gebrauch von Schuss- waffen auch ohne Androhung erfolgen kann, wenn dies zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Im Übrigen ist der hier in Rede stehende Sachverhalt Teil eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auf die Ausführungen im Innenausschuss (Wortprotokoll 21/20), auch des entsprechenden Einsatzführers, wird hingewiesen.

Suchen
Auswahl
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • 2018
  • 2017
  • 2016
  • 2015
  • 2014
  • 2013
  • 2012
  • 2011
  • 2010
  • 2009
  • 2008
Themen
2009 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Aktuelles Arbeitsmarktpolitik Arbeit und Integration Bildung Bürgerschaftsdebatte Cansu Özdemir Christiane Schneider Corona Deniz Celik Familie, Kinder und Jugend Fraktion Gesundheit und Pflege Haushalt Heike Sudmann Inneres Martin Dolzer Migration und Flucht Norbert Hackbusch Pressemeldungen Pressemitteilungen Corona Sabine Boeddinghaus Schule und Berufsbildung Soziales Soziale Spaltung Stadtentwicklung Stellungnahmen_Cansu Özdemir Stellungnahmen_Christiane Schneider Stellungnahmen_Deniz Celik Stellungnahmen_Heike Sudmann Stellungnahmen_Norbert Hackbusch Stellungnahmen_Sabine Boeddinghaus Stellungnahmen_Stephan Jersch Stephan Jersch Umwelt und Energie Verkehr Wirtschaft Wohnen Öffentliche Unternehmen
Schlagwörter
Antrag Armut Bildung Bürgerschaft CDU Demonstration Flüchtlinge G20 G20-Gipfel Geflüchtete Gesundheit Grüne Hafen Hamburg Hartz-IV Haushalt Heike Sudmann HSH Nordbank Inklusion Jobcenter Linke Linksfraktion Mietenwahnsinn Migration Nolympia Obdachlosigkeit Olaf Scholz Olympia Polizei Refugees Sabine Boeddinghaus Schule Senat Skandal SPD Stadtentwicklung Stadtteilschule Steuergeld Ties Rabe Transparenz Verkehr Verkehrspolitik Volksentscheid Wohnungsbau ÖPNV
Menü
  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Intern
LINKSFRAKTION HAMBURG
Linksfraktion Hamburg

FLAGGE ZEIGEN
Mitmachen
DIE LINKE. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft

Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

040 / 42831 - 2250

info@linksfraktion.hamburg.de

Liebe Hamburgerinnen und Hamburger,

Wir setzen uns gerne für Sie ein – rufen Sie uns an, kommen Sie in unsere Büros, besuchen Sie unsere Internet-Seiten oder schicken Sie uns eine Mail.

SOZIAL VERNETZT