Köhlbrandbrücke
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/10725
20. Wahlperiode
07.02.14
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 30.01.14
Betr.: Köhlbrandbrücke
Die Verbindung der östlichen und westlichen Hafenteile im Hamburger Hafen ist nach einhelliger Meinung der Hafenfachleute von eminenter Bedeutung. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 27.01.2014 wird der Vorstandsvorsitzende der HPA mit der Aussage zitiert „Die Köhlbrandbrücke wird uns noch eine ganze lange Zeit erhalten bleiben, sicher bis zum Jahr 2025. Wir gehen ein Projekt nach dem nächsten an. Wenn die Retheklappbrücke und die Kattwykbrücke fertig gebaut beziehungsweise saniert sind, werden wir uns um die Köhlbrandbrücke kümmern, wohl nicht vor 2018“.
Diese Äußerungen lassen einen erheblichen zeitlichen Spielraum erkennen. Fachleute haben mich auf folgenden Zeitbedarf hingewiesen: Planung und Entwurf: zwei Jahre Planungsrechtliche Absicherung des Baus, EU-weite Ausschreibung eventuell mit vorlaufendem Teilnehmerwettbewerb, Vergabe: drei Jahre Bau der Brücke einschließlich der Anschlussstrecken: fünf Jahre
Daraus ergibt sich ein Realisierungszeitraum von zehn Jahren, sodass nur noch ein zeitlicher Spielraum von einem Jahr besteht.
Ich frage den Senat:
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