Landesantidiskriminierungsgesetz: Senat steht weiter mit leeren Händen da

Bereits im Koalitionsvertrag 2020 hatten SPD und Grüne vereinbart, eine eigene landesrechtliche Grundlage für einen wirksameren Diskriminierungsschutz zu prüfen. Im Koalitionsvertrag 2025 wurde ein Landesantidiskriminierungsgesetz dann ausdrücklich zugesagt. Doch auch fast anderthalb Jahre später kann der Senat in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion keinen Termin für die Vorlage eines Gesetzentwurfs nennen. Nach eigenen Angaben läuft der Erarbeitungsprozess seit Sommer 2025. Wie weit er fortgeschritten ist, wie Betroffenenverbände beteiligt werden und welche Befugnisse die angekündigte Ombudsstelle erhalten soll, bleibt unklar. Auch zum Schutz vor Diskriminierung durch Polizei, Bezirksämter und öffentliche Unternehmen macht der Senat keine konkreten Zusagen.

Dazu Hila Latifi, Fachsprecherin für Antidiskriminierung der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Seit mehr als sechs Jahren steht ein besserer landesrechtlicher Diskriminierungsschutz auf der Agenda von Rot-Grün. Und heute kann der Senat noch immer nicht sagen, wann es kommt und welchen Schutz es Betroffenen konkret bieten soll. Stattdessen verweist er auf Strategien und Organisationsentwicklung. Das beantwortet nicht die Frage, wie Menschen ihre Rechte durchsetzen können, wenn sie durch staatliche Stellen diskriminiert werden. Die Ergebnisse der InRa-Studie zeigen, wie Rassismus in staatlichen Institutionen wirkt. Der Forschungsverbund empfiehlt unabhängige Beschwerdestellen und einen erweiterten gesetzlichen Diskriminierungsschutz gegenüber dem Staat. Menschen, die Rassismus erleben, brauchen jetzt verlässlichen Schutz. Der Senat muss einen Gesetzentwurf und einen verbindlichen Zeitplan vorlegen, Betroffenenverbände wirksam beteiligen und eine unabhängige Ombudsstelle mit klaren Befugnissen schaffen. Entscheidend ist, was sich für Betroffene im Alltag ändert und welche Möglichkeiten sie erhalten, gegen Diskriminierung vorzugehen.“