Links wirkt: Rückkauf von Pflegen & Wohnen ein gutes und längst überfälliges Signal

In der Landespressekonferenz hat der rot-grüne Senat heute seine Absicht verkündet, Pflegen & Wohnen wieder zurückzukaufen. Die Linksfraktion hatte bereits 2017 beantragt, Pflegen und Wohnen zu rekommunalisieren (Drs. 21/9300)

Dazu Deniz Celik, pflegepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Der Rückkauf von Pflegen und Wohnen ist eine sehr gute und längst überfällige Nachricht! Die Linke steht ein für eine Pflege, die die Pflegebedürftigen und die Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt, statt Profite auf ihrem Rücken zu erwirtschaften. Pflege ist Daseinsvorsorge und gehört in die öffentliche Hand. Sie hätte niemals mit der Privatisierung von Pflegen und Wohnen 2007 renditeorientierten Konzernen überlassen werden dürfen. Deshalb haben wir die Privatisierung stets kritisiert und schon 2017 den Rückkauf von Pflegen und Wohnen in der Bürgerschaft gefordert. Gut sieben Jahre später wird unsere Forderung vom Senat umgesetzt – uns zeigt das, dass unsere Forderungen wirken. Auch wenn das schon mal einen langen Atem braucht.“

Der Rückkauf erfolgt kurz, bevor die Verpflichtung von Pflegen und Wohnen zum Erhalt der Pflegeplätze Ende 2026 ausläuft. Damit kann die Stadt sicherstellen, dass ab 2027 die 2400 Pflegeplätze langfristig erhalten bleiben. Das ist wichtig, denn schon in der Zeit von 2021 bis 2023 sind rund 700 Plätze durch Schließungen verloren gegangen und in 2024 haben weitere 5 Pflegeeinrichtungen schließen müssen. Gleichzeitig sind die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen mit einer Preisexplosion bei den Eigenanteilen konfrontiert, die mittlerweile im Durchschnitt schon über 3000 Euro betragen. Deniz Celik: „Die Versorgungssicherheit in der Pflege ist akut gefährdet, denn es ist völlig ungewiss, wie viele weitere Pflegeeinrichtungen noch schließen werden. Allein mit dem Rückkauf von Pflegen & Wohnen ist die Kuh noch nicht vom Eis. Deshalb beantragen wir in der Bürgerschaft, dass Hamburg eine verbindliche Planung von Pflegeheimplätzen aufstellt und sich mit der Einführung eines Pflegeinvestitionsgeldes seiner Verantwortung nach §9 SGB XI für die Investition in die Pflege-Infrastruktur stellt.“