Linksfraktion: Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben bei Fußballspielen
Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zukünftig dürfen die Länder also der Deutschen Fußball Liga die Kosten der Polizeieinsätze anlässlich dieser Spiele in Rechnung stellen.
Dazu Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Sicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe, für die der Staat die Kosten tragen muss. Und das gilt selbstverständlich auch für die Polizeieinsätze anlässlich von Fußballspielen. Die Vereine haben überhaupt keinen Einfluss darauf, ob Spiele als Hochrisikospiele klassifiziert werden oder wie umfangreich der Polizeieinsatz ausfällt. Das Urteil öffnet Tür und Tor für die Privatisierung staatlicher Aufgaben und gefährdet darüber hinaus auch die Fußball- und Fankultur. Wir fordern den Hamburger Senat dazu auf, auch weiterhin die Kosten für Polizeieinsätze zu tragen.“
Wie eine Anfrage der Linksfraktion ergeben hat, sind in der Saison 2023/2024 insgesamt 107.630 Einsatzstunden anlässlich von Fußballspielen angefallen. Deniz Celik: „Die Innenbehörde sollte das Urteil dazu nutzen, ihre eigene Einsatztaktik kritisch zu überprüfen. An den allermeisten Spieltagen ist ein derart umfangreicher Kräfteeinsatz, wie er regelmäßig von der Polizei Hamburg eingesetzt wird, überhaupt nicht notwendig und stigmatisiert Fußballfans fälschlicherweise als Gefahr.“