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16. Januar 2020

Luftreinhalteplan: OVG-Klatsche für Rot-Grün

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Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat heute die schriftliche Urteilsbegründung zur Entscheidung im November über die unverzügliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans von 2017 vorgelegt. Demnach sind für die Straßenzüge Habichtstraße sowie Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße unverzüglich Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge in den Blick zu nehmen. (Az. 1 E 23/18, Pressemitteilung v. 5.12.2019). Der geltende Luftreinhalteplan sei unzureichend, weil die bisher festgelegten Maßnahmen nicht sicherstellen, dass die seit dem 1. Januar 2010 zwingend einzuhaltenden NO2-Grenzwerte an den hier in Rede stehenden Straßen schnellstmöglich eingehalten werden.

„Es ist traurig, dass für den notwendigen Schutz der Anwohner_innen erst Gerichtsurteile erforderlich sind”, erklärt Stephan Jersch, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge sind nicht nur auf den genannten vier Straßenzügen, sondern überall dort, wie die Grenzwerte überschritten und die Gesundheit gefährdet werden, vorzunehmen”. Die im Zuge der Fortschreibung zu erstellenden Immissionsprognosen auf vollständig aktualisierter Datengrundlage und der Prüfung der verschiedenen Varianten denkbarer Verkehrsbeschränkungen fordere die Fraktion schon lange. Nun sei diese parlamentarische Kritik auch gerichtlich bestätigt. „Einmal mehr zeigt sich, dass die rot-grüne Verkehrspolitik viel zu wenig mit klimafreundlichem und nachhaltigem Handeln zu tun hat”, ergänzt Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion.

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