Luftreinhaltung: Erfolg des BUND ist Gewinn für die Hamburger:innen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung heute bestätigt, dass die Stadt Hamburg den Luftreinhalteplan überarbeiten und auch Fahrverbote einplanen muss. Außerdem muss die Messung der Luftschadstoffe in 1,5 Meter Höhe und nicht in vier Meter Höhe erfolgen. Dem vorausgegangen war eine erfolgreiche Klage des BUND Hamburg vor dem Oberverwaltungsgericht, gegen dessen Urteil die Stadt Hamburg in Revision gegangen war.

Dazu Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Bei der Luftreinhaltung geht es um die Gesundheit Hunderttausender Hamburger:innen. Tricksereien des Senats und auf die lange Bank schieben verbieten sich hier. Deshalb ist der Erfolg des BUND gut für die betroffenen Menschen. Der Senat muss jetzt in die Hufe kommen: Wir brauchen die Überarbeitung des Luftreinhalteplans. Und Hamburg darf auch nicht vor Fahrverboten zurückschrecken, wenn sie notwendig sind. Umgehen ließen die sich aber auch langfristig, wenn Hamburg endlich ein Stadtbahn-Netz bekommen würde und die Autofahrer:innen damit eine starke Alternative hätten.“