Luxusvillensteuer: Luxus höher besteuern, Hamburg finanzieren!

In der heutigen Bürgerschaftssitzung fordert die Linksfraktion eine Luxusvillensteuer für Hamburg. Beim Immobilienkauf soll der Teil des Kaufpreises, der vier Millionen Euro übersteigt, mit einem um fünf Prozentpunkte höheren Grunderwerbsteuersatz belegt werden. Bis zu dieser Grenze bleibt die Besteuerung unverändert. Bei einem Kaufpreis von 4,1 Millionen Euro wären 5.000 Euro zusätzlich fällig. Die Schwelle soll jährlich an die Inflation angepasst werden. Betroffen von dieser Steuer ist somit ausschließlich das oberste Marktsegment: Vier Millionen Euro sind rund das Siebenfache dessen, was ein Ein- oder Zweifamilienhaus in Hamburg im Median in 2025 kostete. Die Bundesländer bestimmen den Grunderwerbsteuersatz selbst; der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält einen progressiven Tarif in seiner Ausarbeitung vom 27. Januar 2026 für grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich.

Dazu David Stoop, Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Wohnen ist für viele eine Existenzfrage, für andere ein Luxusgeschäft. Wer zehn Millionen Euro für eine Villa hinlegt, zahlt in Hamburg denselben Steuersatz wie eine Familie, die sich mit Mühe ein Reihenhaus in leistet. Wer beim Villenkauf Millionen ausgibt, kann auch einen höheren Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Hamburg muss die großen Vermögen endlich in die Pflicht nehmen.“