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10. Februar 2010

Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes – Beibehaltung des Hafenprivilegs

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

  1. Sitzung

Mittwoch, 10. Februar 2010

 

Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes

– Beibehaltung des Hafenprivilegs

 

– Drs 19/5209 –

 

Norbert Hackbusch DIE LINKE:

Herr Präsident,  meine Damen und Herren!

Das war ein recht verschwurbelter Beitrag. Ich habe nicht einmal verstanden, ob Herr Kerstan jetzt für oder gegen das Gesetz ist. Das ist mir unklar geblieben, aber das wird dann ja im Ausschuss genauer diskutiert werden. Ich verstehe auch nicht, warum der Senat nicht längst seine Hausaufgaben gemacht hat. Es ist lange her, dass dieses Gesetz verabschiedet wurde.

Am 1. März soll es in Kraft treten. Da finde ich es erstaunlich, dass man jetzt überrascht ist, wie bald das ist. Dafür kann man durchaus eine schlechte Note geben. Schön fand ich den Tenor von Herrn Ohlsens Beitrag, das werde schon. Das ist in gewisser Weise ganz wichtig. Unsere letzte Debatte zu diesem Thema war ein wenig von Panik geprägt, und obwohl man die Krise sicher nicht unterschätzen darf, ist Panik ein schlechter Ratgeber. Jetzt nach dem Motto schnell, schnell die Elbvertiefung, das Hafenprivileg und weiß der Teufel was durchzusetzen, ist auch keine Lösung.

Wir sollten uns den ernsthaften Problemen auch ernsthaft annähern und dementsprechend begrüße ich die Überweisung an den Wirtschafts- und den Umweltausschuss. Insgesamt sind zwei, drei Anmerkungen notwendig.

Herr Egloff, Sie haben argumentiert, der Hafen sei keine Natur. Das geht nicht, natürlich ist der Hafen auch Teil der Natur. Der Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes ist es nicht, Entwicklungen zu verhindern, sondern einen gewissen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie herbeizuführen. Dementsprechend ist es meiner Meinung nach auch richtig, keine großen Ausnahmen für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes zu gestatten. Es gehört sich einfach, dass es gewisse Ausgleichsmaßnahmen gibt; das entspricht auch der Logik des Gesetzes.

Zweitens haben wir – jetzt schaue ich den Senat kritisch an – eine lange Liste von Ausgleichsmaßnahmen, die aber alle nicht richtig abgearbeitet sind. Ich habe in den letzten Tagen versucht, das einmal zusammenzustellen; die Liste ist wirklich unvorstellbar lang. Damit werden wir uns noch einmal beschäftigen müssen.

Es hört sich zwar wunderschön an, dass Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind und man kann sich damit auch beruhigen, aber wenn der Senat die Umsetzung nicht durchsetzt, nützt das nichts; auch das geht so nicht. Wir werden uns auch in anderer Hinsicht noch einmal ernsthaft über den Hafen unterhalten müssen.

Die für mich eindruckvollste Kritik des Rechnungshofsberichts bezog sich auf den Hamburger Hafen. Es ging dabei um zwei Punkte.

Erstens: Das Konzept “Hafen finanziert Hafen” hört sich zwar schön an, funktioniert aber nicht. Der Hafen ist eine Lebensader für diese Stadt und wir müssen ihn dementsprechend finanzieren. Das wird ein entscheidender Punkt sein, den wir im Wirtschaftsausschuss debattieren müssen. Dies ist übrigens noch nicht geklärt und wir werden uns noch genauer mit dem Rechnungshofsbericht auseinanderzusetzen haben, der deutlich unterstrichen hat, was wir bislang immer nur befürchtet haben.

Zweitens: Wir bekommen im Hafen ein riesiges Investitionsproblem, wenn Sie die Summe, die Sie mit der Privatisierung der HHLA eingenommen haben, weiterhin für alles Mögliche ausgeben, aber viel zu wenig für den Hafen, für den sie eigentlich gedacht war. Wir haben schon genug Investitionsprobleme in der Stadt, weitere wollen wir nicht. Die Situation im Hafen ist durchaus ernst. Über das Hafenprivileg einen Wettbewerbsvorteil zu organisieren, ist aber nicht die richtige Antwort. Das wäre unhamburgisch und unhanseatisch. – Danke.

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