Nur ein Bruchteil der Berechtigten bekommt eine Sozialwohnung – selbst mit Dringlichkeitsschein

Um in Hamburg eine Sozialwohnung bekommen zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein nötig. Fast 12.000 Haushalte im Jahr 2020 und mehr als 5.800 im 1. Halbjahr 2021 haben ihn erhalten. Doch nur ein kleiner Teil von ihnen wird tatsächlich mit Wohnraum versorgt: Nur etwas mehr als ein Fünftel (21 Prozent) waren es im ersten Halbjahr dieses Jahres. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 22/6744).

Wie der Senat darin bestätigt, ist der Anteil derjenigen, die einen Wohnberechtigungsschein haben und tatsächlich mit einer Sozialwohnung versorgt werden, in letzter Zeit stark zurückgegangen: 2019 waren es noch 28 Prozent, 2020 immerhin noch etwa 25 Prozent. Selbst bei den Haushalten, die beispielsweise aufgrund von Krankheit, Zwangsräumung oder wegen Schutz vor Gewalt einen sogenannten Dringlichkeitsschein erhalten haben, ist die Lage nicht viel besser: Nur 36 Prozent konnten im Jahr 2020 mit entsprechendem Wohnraum versorgt werden.

Dazu Cansu Özdemir, Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion: „Wer wenig Geld hat, hat auf dem Wohnungsmarkt kaum eine Chance. Vier Fünftel derjenigen, die einen Wohnberechtigungsschein haben, bekommen keine Sozialwohnung. Von denjenigen, die einen Dringlichkeitsschein haben, werden zwei Drittel nicht versorgt. Darunter sind Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine Behinderung haben oder die Wohnung zum Schutz von Kindern brauchen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar! Kurzfristig ist eine erhebliche Verbesserung nur möglich sein, wenn die SAGA einen sehr viel höheren Anteil von vordringlich Wohnungssuchenden versorgen würde. Langfristig braucht Hamburg unbedingt mehr Sozialwohnungen, mindestens 50 Prozent im Neubau.“