Senat deckt Fehler im Bezirksamt Mitte: Bürgerbegehren musste zu viele Unterschriften sammeln

In der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft räumt der Senat ein, dass nicht in allen Bezirksämtern von Bürgerbegehren die korrekte Unterschriftenzahl verlangt wurde.

Konkret betraf der Fehler das Bezirksamt Hamburg-Mitte, das im Jahr 2016 die Grenze von 300.000 Einwohner:innen überschritten hatte, so dass spätestens nach der Bezirkswahl 2019 weniger Unterschriften erforderlich waren. Das Bezirksamt Mitte hat für das im November 2019 angemeldete Bürgerbegehren „Der wilde Wald bleibt!“ aus Wilhelmsburg jedoch ein Quorum von drei statt zwei Prozent der wahlberechtigten Einwohner:innen verlangt, also rund 6.200 statt ca. 4100 Unterschriften. Nach betroffenen Bürgerbegehren gefragt, behauptet der Senat in seiner Antwort aber fälschlich, es sei in diesem Fall das korrekte Quorum zugrunde gelegt worden.

Dazu Carola Ensslen, verfassungspolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Ich finde es respektlos, wie nachlässig der Senat mit engagierten Bürger:innen umgeht. Anstatt weiter so zu tun, als sei alles in Ordnung, ist es an der Zeit, den Fehler des Bezirksamtes Mitte einzuräumen. Ich habe Senat und Bezirksamt mit der Erwartung angeschrieben, dass sie auf die Initiative ‚Der wilde Wald bleibt!‘ zugehen und ihr eine Wiedergutmachung anbieten. Zwar hatte die Initiative – auch aufgrund coronabedingter Erschwernisse – am Ende nur rund 3.800 Unterschriften eingereicht, aber es macht doch für die Motivation beim Endspurt einen gewaltigen Unterschied, ob noch 2.000 Unterschriften fehlen oder ob es nur noch einige Hundert sind. Denn das hätten sie noch schaffen können. Wir brauchen eine Kehrtwende im Umgang mit Bürger:innenbeteiligung: Sie darf vom Senat nicht als lästiges Übel wahrgenommen werden, sondern verdient auch bei inhaltlichen Differenzen zur Politik des Senats ausdrücklich Anerkennung.“

 

Der Hintergrund:

§ 3 Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz regelt, dass für Bürgerbegehren grundsätzlich Unterschriften im Umfang von drei Prozent der wahlberechtigten Einwohner:innen eines Bezirks gesammelt werden müssen. Überschreitet ein Bezirk aber die Grenze von 300.000 Einwohner:innen (hier wird auf die Gesamtzahl der Einwohner:innen abgestellt), so gilt ab der darauf folgenden Wahl zur Bezirksversammlung, dass nur noch Unterschriften im Umfang von zwei Prozent der wahlberechtigten Einwohner:innen des Bezirks gesammelt werden müssen.