Rassistische Diskriminierung

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/13178
20. Wahlperiode 25.09.14

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 25.09.14

Am 06.09.14 kam es zu einem Fall von rassistischer Diskriminierung auf dem Kiez, der – im Gegensatz zu vielen anderen Fällen – dokumentiert wurde:

Wie das Onlinejournal „MiGAZIN“ (Migration in Germany) auf seiner Internet-
seite berichtet (http://www.migazin.de/2014/09/23/rassismus-discotuer-polizist-sie-touch/), wurde einem Studenten der Eintritt in zwei Diskotheken verweigert mit der Begründung, der „Ausländer-Anteil“ sei zu hoch. Die eintreffenden Polizeibeamten/-innen legten den Betroffenen in Handschellen und nahmen ihn kurzzeitig in Gewahrsam, es sei eine Gefahrenlage durch den Studenten hervorgerufen worden. „Sie haben nun mal einen ausländischen Touch, egal, ob sie Deutscher sind oder nicht“, bekommt der Student später von einem Polizisten zu hören.

In einem Schriftwechsel vom 11. und 18.09.14 zwischen einer Redakteurin des „Migazin“ und der Pressestelle der Polizei, der uns vorliegt, behauptet die Pressestelle der Polizei, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fände bei der Zulassung zu Veranstaltungen keine Anwendung – dabei gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von zivilgerichtlichen Urteilen, die den Betroffenen auf Grundlage des AGG Schadensersatz zugesprochen haben, teilweise in vierstelliger Höhe (vergleiche nur Amtsgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2013, Az. 462 C 10744/12).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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