Raum zum Denken statt Käfighaltung! Hamburgs Schulentwicklung in der Sackgasse

 

Mopo-Standpunkt_Boeddinghaus-300x201 Die Hamburger Morgenpost hat am 26.06. in der Serie STANDPUNKT einen Beitrag von Sabine Boeddinghaus zur Schulentwicklung in Hamburg veröffentlicht. In der Serie bietet die MOPO eine Plattform für unterschiedliche Meinungen und die ganz persönliche Haltung der Autoren zu den Themen, die die Menschen in Hamburg und Umgebung bewegen. Die Beiträge spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wieder.

Im folgenden dokumentieren wir den Beitrag.

 

Wir erleben derzeit, dass nach zehn Jahren der Kampf um eine gerechte und förderliche Schulbildung wieder aufflammt. Vor zehn Jahren wurde in Hamburg das Zwei-Säulen-Modell (Stadtteilschule und Gymnasium ab Klasse 5) eingeführt. Alle Daten zeigen, dass es zu einer sozialen Spaltung im Bildungswesen führt. Der vorgelegte Entwurf eines neuen Schulentwicklungsplans (SEPL) durch die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt darauf weder Bezug noch gibt er Antworten auf die dringenden Fragen von Inklusion und Integration aller Schüler*innen in unserer Stadt.

Ich begrüße grundsätzlich, dass die Schulbehörde überhaupt planerisch tätig wird. Der SEPL ist mehr als überfällig, seit Jahren wird geflickt und ausgeputzt. Nun gäbe es die Chance, die Entwicklung unserer Schulen für die nächsten zehn Jahre sowohl quantitativ als auch qualitativ voranzubringen. Doch leider kann weder der SEPL-Entwurf noch der Abstimmungs- und Entscheidungsprozess in irgendeiner Weise zufriedenstellen.

Paradebeispiel für die Planungen der Behörde ist die Ida-Ehre-Schule. Dort sollen die Klassen auf das Höchstmaß aufgestockt und zusätzliche Klassen eingerichtet werden. Die Schule wird aus allen Nähten platzen und ihr pädagogisches Konzept, das sie auszeichnet, wird nicht mehr funktionieren können. Die Behörde berücksichtigt Qualität gar nicht.

Umgekehrt finden wir in den Neubaugebieten etwa in Süderelbe, wo bald an die 10.000 Menschen wohnen sollen, keine einzige Schulplanung vor. Eine völlige Fehlleistung der Behörde, die die Belastung der bestehenden Schulen vergrößert und zu einer hohen Verdichtung und damit zu einer großen Belastung der gesamten Schulgemeinschaften führt.Dass Bildung qualitative Bedingungen benötigt, damit Kinder und Jugendliche lernen, ist nicht im Bewusstsein des Schulsenators. Der hat die Entwicklung verschlafen. Nun sollen vorzeigbare Ergebnisse per Dekret geschaffen werden.

Ich halte es für zwingend geboten, schulische Bildung mithilfe der Regionalen Bildungskonferenzen zu gestalten, wie es das Schulgesetz vorsieht. Die Bildungsakteure vor Ort, die Schulen, die Jugendhilfe, die Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken, sollen in die Entscheidungen über ihre Schullandschaft einbezogen sein. Damit würde die Schulbehörde es verhindern, wie jetzt, an den Bedarfen der Schulen und der Kinder und Jugendlichen vorbeizuplanen.

So erleben wir es in Eimsbüttel, wo sich die Ida-Ehre-Schule als einzige Stadtteilschule unter fünf Gymnasien behauptet. Wie kann es angehen, dass hier ein weiteres Gymnasium geplant wird, anstatt die so erfolgreich und gute angewählte Schule durch eine Ausgründung an einem anderen Ort zu „vergrößern“. Stattdessen bringt die Schulbehörde klammheimlich durch die Hintertür eine weitere Schulform, nämlich die Campusschulen, ins Gespräch. Die in allererster Linie eine weitere Konkurrenz zur Stadtteilschule darstellt.

Damit sich Schulentwicklung an den Rechten der Kinder und Jugendlichen orientiert, wünsche ich mir, dass pädagogische Kriterien für den Schulsenator den Leitfaden bilden. Dazu gehört eine Vielseitigkeit im schulischen Ganztag, von Lernen über Bewegung zu Entspannung.

Die Beziehungsarbeit ist ein Kernfaktor für eine positive Schulerfahrung von Kindern und Jugendlichen. Diese gilt für das Verhältnis des pädagogischen Kollegiums untereinander wie auch im Verhältnis der Pädagog_innen zu den Schüler_innen. Ein Schritt, um dieses Qualitätsmerkmal zu stärken, wäre die Beschränkung der Zügigkeit auf maximal vier Züge in der Grund- und sechs Züge in der weiterführenden Schule.

Ein sozial gerechtes Schulwesen verlangt auch die Sonderstellung des Gymnasiums anzutasten und die Pädagogik der Stadtteilschulen massiv zu stärken. Herkunft und Bildungserfolg müssen entkoppelt werden. Dies ist nicht nur ein Grunderfordernis einer demokratischen Gesellschaft, sondern auch eine Konsequenz aus den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Schulen sind zur Inklusion verpflichtet. Es ist offensichtlich, dass in dieser Hinsicht Hamburg Aufholbedarf hat und dringendes und entschiedenes Handeln erforderlich ist.

Wenn die Schulentwicklung in Hamburg nicht demokratisch, regional und bedarfsorientiert entschieden und geplant wird, prophezeie ich dem Senator einen heißen Wahlkampf.