Rechte Gewalt: Linksfraktion fordert neue Zuständigkeiten für Opferbeauftragten
Eine bessere Betreuung von Opfern rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt fordert die Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft. In der kommenden Bürgerschaftssitzung beantragt sie deshalb, die Zuständigkeit des Hamburger Opferbeauftragten generell auf Opfer gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auszuweiten.
Die Institution des Opferbeauftragten wurde 2020 geschaffen, seine Zuständigkeit ist bislang jedoch auf Opfer von Terror, Großschadensereignissen oder vergleichbaren Ereignissen beschränkt. Im Fall des rechtsmotivierten rassistischen Angriffs auf eine muslimische Frau in Niendorf am 27. Mai 2023 sah sich der Opferbeauftragte daher nicht zuständig (vgl. Drs. 22/13721) und verzichtete auf eine Unterstützung.
Cansu Özdemir, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft: „Angesichts des gegenwärtigen Rechtsrucks und der konkreten Gefahr rassistischer Übergriffe müssen wir sicherstellen, dass Opfer solcher Taten bestmögliche Hilfe erhalten und vom Staat nicht allein gelassen werden. Die Ausweitung der Zuständigkeit des Opferbeauftragten auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wäre zudem ein wichtiges Signal an die Täter: Unsere Solidarität gilt allen Betroffenen rechter Gewalt!“