Resozialisierungsgesetz: DIE LINKE beantragt erneute Beratung
Die Hamburgische Bürgerschaft soll heute ein neues Resozialisierungsgesetz verabschieden. Die Fraktion DIE LINKE beantragt in der Plenarsitzung allerdings die Rücküberweisung des Gesetzes in den Justizausschuss. „Es gibt noch viel Verbesserungsbedarf an diesen inkonsistenten Entwurf“, begründet Martin Dolzer, justizpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. „Fehler in der Rechtssystematik, unklare Subsidiarität mit dem Sozialrecht und fehlende Verweise auf das Vollzugsrecht, zu wenig Stärkung der freien Träger, zu wenig Konkretes zu therapeutischen Angeboten, kein Mindestlohn für arbeitende Inhaftierte, das Festhalten am geschlossenen Vollzug als Regelvollzug – die Kritik der Expert_innen und der Linksfraktion im Justizausschuss war vehement. Der Senat hat sie weitgehend und ohne Begründung ignoriert.“
Ein Alternativentwurf von Prof. Maelicke und Prof. Sonnen sieht eine Stärkung der freien Träger vor, ist in sich konsistent und rechtskonform und legt den Fokus auf die Inhaftierten, nicht auf die Institutionen. „Eine Synthese aus dem Entwurf des Senats und diesem Alternativvorschlag, in die auch Verbesserungsvorschläge aus der Expert_innenanhörung einfließen, wäre der richtige Schritt hin zu einer guten Resozialisierung in Hamburg“, so Dolzer. „Der Senat sollte die begründete Kritik ernst nehmen und die Beratungen im Justizausschuss erneut aufzunehmen, anstatt seinen Entwurf, der sich weitgehend auf das Übergangsmanagement konzentriert, sofort in der Bürgerschaft zur Abstimmung zu stellen.“
Dolzer kritisiert außerdem, dass der Senat die Finanzierung einer guten Resozialisierung nicht im Haushalt festschreiben will: „Das wäre auch unabhängig von einem sofortigen Beschluss des Gesetzes möglich. Und um der Überlastung der Justizvollzugsanstalten entgegenzuwirken, sollten auch Ersatzfreiheitsstrafen, also Haft aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen durch andere Maßnahmen ersetzt und Bagatelldelikte entkriminalisiert werden.“