Dritte

Jobcenter können auch von Dritten Auskünfte über Leistungsberechtigte nach dem SGB II einholen. Präzisiert wurde diese Bestimmung durch die Gesetzesänderungen bei Hartz IV zum 1. August. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/5687) erklärt der Senat nun jedoch, dass nur die Antragsteller_innen auf ALG II selbst ordnungswidrig handeln, wenn sie erhebliche Tatsachen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angeben. „Demnach dürfen Dritte, wie …
weiterlesen "Arbeitslosengeld II: Doch keine Auskunftspflicht für Verwandte"