intergeschlechtlich

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es intersexuellen Menschen, die sich dauerhaft weder der weiblichen noch der männlichen Identität zugehörig fühlen, künftig möglich sein, eine dritte „positive“ Identitätsbeschreibung zu führen. „Der Weg für die so genannte dritte Option und damit auch für eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung intersexueller bzw. intergeschlechtlicher Menschen (kurz Inter*) ist jetzt frei. Die Entscheidung, die alte diskriminierende Praxis des …
weiterlesen "„Dritte Option“: BVerfG-Urteil in Hamburg schnell und umfassend umsetzen!"