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9. November 2017

„Dritte Option“: BVerfG-Urteil in Hamburg schnell und umfassend umsetzen!

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Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es intersexuellen Menschen, die sich dauerhaft weder der weiblichen noch der männlichen Identität zugehörig fühlen, künftig möglich sein, eine dritte „positive“ Identitätsbeschreibung zu führen. „Der Weg für die so genannte dritte Option und damit auch für eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung intersexueller bzw. intergeschlechtlicher Menschen (kurz Inter*) ist jetzt frei. Die Entscheidung, die alte diskriminierende Praxis des binären Zwangs für eine positive dritte Option zu überwinden, war überfällig“, erklärt dazu Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Endlich können auch zahlreiche Menschen in Hamburg den gebotenen Respekt vor ihrer Person und eine gleichberechtigte Anerkennung ihrer Geschlechtlichkeit erfahren, wie wir es seit Langem fordern.“

Der Bund hat ein Jahr Zeit für eine verfassungskonforme Neuregelung. „Die Betroffenen sollen aber nicht auf die Änderung des Personenstandsrechts auf Bundesebene warten müssen. Wir wollen erreichen, dass in Hamburg die institutionelle Diskriminierung gemäß der Entscheidung aus Karlsruhe sofort abgestellt wird. Die Gleichstellungsbehörde und der Senat sollen hier nicht wieder auf die mutige Beharrlichkeit von Betroffenen warten, die womöglich wieder bis nach Karlsruhe gehen müssen, sondern direkt aktiv werden“, fordert Özdemir. „Wichtig ist auch, die Ausgestaltung der dritten Option breit anzulegen. Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats zur Intersexualität, die dem Bundestag bereits 2012 vorlagen, müssen vollständig umgesetzt werden, genauso wie die Forderungen des Positionspapiers zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt des Bundesfamilienministeriums vom September.“

Cansu Özdemir
CANSU ÖZDEMIR

Fraktionsvorsitzende


Fachsprecherin für
Frauen, Inklusion und Justizpolitik


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